Weiterbildung

Das Lernvikariat ist die praktische Vorbereitung auf den Dienst als Pfarrer oder Pfarrerin in der Christkatholischen Kirche. Während 14 Monaten sollen  die Lernvikarinnen und Lernvikare die grundlegenden Kenntnisse, Einsichten und Fertigkeiten erwerben, die sie zur selbständigen Führung eines Pfarramtes brauchen. Das Lernvikariat wird in einer Kirchgemeinde der Christkatholischen Kirche der Schweiz absolviert und durch die zuständige Lehrpfarrerin bzw. den zuständigen Lehrpfarrer begleitet.

Für das Lernvikariat wird ein Master in Theologie mit christkatholischem Schwerpunkt der Universität Bern oder ein gleichwertiger Studienausweis vorausgesetzt.

Weitere Bestimmungen sind den Richtlinien für das Lernvikariat zu entnehmen.

Das Bestehen des Staatsexamens ist Voraussetzung für die Aufnahme in den bernischen Kirchendienst und damit auch für den Erwerb der Wählbarkeit als Pfarrer oder Pfarrerin in einer christkatholischen Kirchgemeinde.

Das Examen wird vor der von der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion ernannten Prüfungskommission abgelegt. Diese besteht aus zwei VertreterInnen der christkatholischen Landeskirche des Kantons Bern, dem christkatholischen sowie den Dozentinnen und Dozenten des Instituts für Christkatholische Theologie der Universität Bern.

Voraussetzung für die Zulassung zum Staatsexamen ist der theologische Masterabschluss der Universität Bern oder ein gleichwertiger theologischer Abschluss in Verbindung mit einem Ergänzungsstudium von vier Semestern am Institut für Christkatholische Theologie der Universität Bern, die Bescheinigung der verlangten praktischen Übungen und Arbeiten und das bestandene Lernvikariat.

Weitere Bestimmungen sind der Verordnung über die Prüfung der Kandidatinnen und Kandidaten für den Dienst in der christkatholischen Landeskirche des Kantons Bern zu entnehmen:

Sie interessieren sich für den Dienst in der Christkatholischen Kirche der Schweiz und haben andernorts ein Theologiestudium abgeschlossen und in der Seelsorge gearbeitet.

Grundlegend ist die „Verordnung über die Prüfung der Kandidatinnen und Kandidaten für den Dienst in der christkatholischen Landeskirche des Kantons Bern" (29.1.2003).

Die Christkatholische Prüfungskommission prüft die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung (Art. 4). Die Voraussetzungen für die Gleichwertigkeit sind in Art. 5 zu finden.

Einzureichende Dokumente

Um die Gleichwertigkeit Ihres Studienabschlusses feststellen zu können, sind folgende Dokumente:

  • Theologischer Masterabschluss resp. vergleichbares theologisches Examen an einer Universität;
  • ein Ausweis aller erbrachten Studienleistungen;
  • ein detailierter Lebenslauf mit Angaben zu Schulbesuch und Studienzeiten sowie allfälligen weiteren Studienabschlüssen und zur bisherigen Berufstätigkeit;
  • sofern nicht im Schulzeugnis enthalten: Nachweis über die alten Sprachen (Latinum, Graecum und Hebraicum).

Die Unterlagen sind nach voriger Absprache als pdf oder als Ausdruck einzureichen. Es werden nur vollständige Dokumentationen in Behandlung genommen. Falls Unterlagen nicht in einer der Landessprachen oder auf Englisch eingereicht werden können, ist ggf. eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.

Informationen erhalten Sie bei: icath@theol.unibe.ch

Regelmässig finden im Collegium Generale Ringvorlesungen statt, die auch für Theologiestudierende interessant sind. Es können dafür ECTS-Punkte erworben werden.