Das Bestehen des Staatsexamens ist Voraussetzung für die Aufnahme in den bernischen Kirchendienst und damit auch für den Erwerb der Wählbarkeit als Pfarrer oder Pfarrerin in einer christkatholischen Kirchgemeinde.
Das Examen wird vor der von der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion ernannten Prüfungskommission abgelegt. Diese besteht aus zwei VertreterInnen der christkatholischen Landeskirche des Kantons Bern, dem christkatholischen sowie den Dozentinnen und Dozenten des Instituts für Christkatholische Theologie der Universität Bern.
Voraussetzung für die Zulassung zum Staatsexamen ist der theologische Masterabschluss der Universität Bern oder ein gleichwertiger theologischer Abschluss in Verbindung mit einem Ergänzungsstudium von vier Semestern am Institut für Christkatholische Theologie der Universität Bern, die Bescheinigung der verlangten praktischen Übungen und Arbeiten und das bestandene Lernvikariat.
Weitere Bestimmungen sind der Verordnung über die Prüfung der Kandidatinnen und Kandidaten für den Dienst in der christkatholischen Landeskirche des Kantons Bern zu entnehmen: