Sie interessieren sich für den Dienst in der Christkatholischen Kirche und haben andernorts einen Studienabschluss erworben und in der Seelsorge gearbeitet?
Für den bernischen Kirchendienst ist grundlegend die Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen (TPPkV):
Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen (TPPkV)
Ordonnance sur les examens de théologie et les commissions des examens (OExaT)
Für den Dienst in den übrigen Kantonen sind grundlegend die "Richtlinien zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Ausbildung für die pfarramtliche Tätigkeit in der Christkatholischen Kirche der Schweiz" (2021).