Staatsexamen

Das Bestehen des Staatsexamens ist die Voraussetzung für die Aufnahme in den bernischen Kirchendienst und damit auch für den Erwerb der Wählbarkeit als Pfarrer oder Pfarrerin in einer christkatholischen Kirchgemeinde.

Das Examen wird vor der Christkatholischen Prüfungskommission abgelegt. Die Mitglieder werden von der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion ernannt. Die Christkatholische Prüfungskommission besteht aus den Dozentinnen und Dozenten des Instituts für Christkatholische Theologie der Theologischen Fakultät der Universität Bern, sowie zwei Vertreterinnen und Vertretern der christkatholischen Landeskirche und des christkatholischen Bischofs oder der christkatholischen Bischöfin. Der Beauftragte für kirchliche und religiöse Angelegenheiten des Kantons Bern gehört der Kommission von Amtes wegen an.

Voraussetzung für die Zulassung zum Staatsexamen für christkatholische Geistliche ist der Mastertitel in Theologie, Schwerpunkt christkatholische Theologie, der Universität Bern oder ein gleichwertiger theologischer Abschluss, das absolvierte Lernvikariat und die Vorlage eines Handlungsfähigkeitszeugnisses.

Weitere Bestimmungen sind der Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen (TPPkV) zu entnehmen: