Die Rezeption des Ersten Vatikanums (1870 bis 2020) aus altkatholischer, anglikanischer und orthodoxer Perspektive

Die Erforschung der zeitgenössischen und Langzeitfolgen des Ersten Vatikanischen Konzils (1869/70) in historischer, theologischer und ökumenischer Hinsicht ist genuiner Bestandteil der Forschung am Institut für Christkatholische Theologie, sowohl im Bereich der Kirchengeschichte und Altkatholizismusforschung als auch der Systematischen und der Ökumenischen Theologie.
Die virtuelle Ausstellung wurde anlässlich der 150. Wiederkehr des Ersten Vatikanums im Jahr 2020 erarbeitet. Sie widmet sich der zeitgenössischen und der heutigen altkatholischen, anglikanischen und orthodoxen Rezeption des Ersten Vatikanums. Diese Traditionen waren sich (wie viele andere Traditionen auch) einig in der Ablehnung der Papstdogmen und näherten sich bereits im 19. Jahrhundert einander an. Damit leisteten sie einen wichtigen Beitrag zur Ökumenischen Bewegung im 20. Jahrhundert.
Begriffsklärung: Bei „Rezeption“ geht es um die Art und Weise, wie die genannten Traditionen mit den neuen Papstdogmen umgingen, auf sie reagierten und sich zwischen 1870 und heute theologisch damit auseinandersetzen.
Die Ausstellung wurde durch Mitarbeitende des Instituts für Christkatholische Theologie erarbeitet und durch Strategische Gelder der Theologischen Fakultät der Universität Bern finanziell unterstützt. Wir freuen uns darüber, wenn Sie auf diese Ausstellung hinweisen. Bitte zitieren Sie folgendermassen:
"Die Rezeption des Ersten Vatikanums (1870 bis 2020), Institut für Christkatholische Theologie,
Universität Bern, https://www.christkath.unibe.ch/forschung/ (zuletzt besucht am: Datum)" 

© Prof. Dr. Angela Berlis, Prof. Dr. Georgiana Huian und Milan Kostresevic



1 Einberufung und Vorbereitung des Konzils

2 Zur Einladung an die anderen Kirchen

3 Die Geschäftsordnung

4 Die Eröffnung  des Konzils

5 Die Arbeit des Konzils I: „Dei  Filius“

6 Die Arbeit des Konzils II: „Pastor Aeternus“

7 Ende des Konzils

8 Fortwirken und Rezeption

9 Dokumente

10 Wichtigste benutzte Literatur

Das Vatikanische Konzil fand in der Basilika St. Peter in Rom statt. Es gab vier Plenarsitzungen und 86 Generalversammlungen. Zwischen 750 und 800 Bischöfe, Erzbischöfe, Generäle von Mönchsorden und Kardinäle nahmen an der römisch-katholischen Kirchenversammlung teil – so viele Bischöfe wie nie zuvor. Dazu kamen Theologen als Berater.

Von den 51 vorbereiteten Dokumenten verabschiedete das Konzil lediglich zwei, die in Form von dogmatischen Konstitutionen proklamiert wurden:

  • «Dei Filius» (24. April 1870) –  über das Verhältnis von Vernunft und Glauben – und
  • «Pastor aeternus» (18. Juli 1870) – über die oberste Rechtsgewalt und die Unfehlbarkeit des Papstes in Glaubens- und Sittenfragen, wenn er «ex cathedra» spricht.

Diese Konstitutionen förderten und stärkten die Zentralisierung der Macht in der römisch-katholischen Kirche.  Sie führten zu langandauernden innerkirchlichen Konflikten und Entfremdung mit anderen Kirchen.  Obwohl die anderen von den Vorbereitungskommissionen vorbereiteten Dokumente grösstenteils nicht diskutiert und angenommen wurden, dienten sie schlussendlich als Grundlage für spätere offizielle Dokumente, u.a. mehrerer Enzykliken von Leo XIII., ab 1878 Nachfolger von Pius IX.; auch das 1917 erstmals in der Geschichte eingeführten (und 1983 überarbeiteten) einheitlichen Codex des kanonischen Rechts (Codex Iuris Canonici), der für die gesamte römisch-katholische Kirche verbindlich ist, ist eine Frucht der Ekklesiologie des Ersten Vatikanums.

1 Einberufung und Vorbereitung des Konzils

Am 6. Dezember 1864 bekundete Papst Pius IX. einer Gruppe von Kardinälen gegenüber erstmals seine Absicht, ein  Konzil einzuberufen. Im März 1865 wurde die Zentrale Vorbereitungskommission gegründet, der zunächst fünf Kardinäle (später wurde ihre Zahl auf neun erhöht) und fünf Unterkommissionen angehörten.

Die Vorsitzenden dieser Kommissionen wurden vom Papst persönlich ernannt. Die Kommissionen bereiteten 51 Arbeitspapiere zu den folgenden sechs Themen vor: «über den Glauben», «über die Kirche Christi», «über die christliche Ehe», «über die Disziplin der Kirche», «über religiöse Orden» und «über die östlichen Riten und apostolischen Missionen». Im April 1865 führte der Papst eine Reihe von Vorkonsultationen mit 36 ​​europäischen Bischöfen s durch.

Mit der Bulle «Aeterni Patris» am 29. Juni 1868 wurden Datum und Ort der Versammlung bekannt gemacht:  das Konzil sollte am 8. Dezember 1869, dem Tag der Unbefleckten Empfängnis Mariae (vom Papst 1854 zum Dogma erhoben) in der Basilika St. Peter in Rom beginnen. Als Zweck des Konzils wurde allgemein formuliert: «Die Lehre von Verzerrungen zu reinigen und Anstand und Disziplin wiederherzustellen und damit die Kirche und die gesamte Gesellschaft zu retten.»

Gleichzeitig wurde schon damals gemunkelt, dass die Frage der Unfehlbarkeit des Papstes und seine Vorrangstellung in der Kirche zum Thema gemacht würden.

2 Zur Einladung an die anderen Kirchen

Mit der  Bulle «Arcano divinae providentiae» vom 8. September 1868 wurden Vertreter der orthodoxen Kirchen zum Konzil eingeladen und durch «Iam vos omnes» vom 13. September 1868 zudem protestantische Vertreter. Die Kirchen wurden dazu aufgerufen,  in die römisch-katholische Kirche zurückzukehren. Die Patriarchen der Orthodoxie lehnten ab und wiesen darauf hin, dass der Stil der Einladung dem Grundsatz der Gleichheit der Bischöfe widerspreche.

Nicht eingeladen wurden die Bischöfe der Bischöflichen Klerisei der Römisch-Katholischen Kirche der Niederlande (die sich später „Alt-Katholische Kirche der Niederlande“ nannte). Seit 1723 bestand ein Schisma zwischen Rom und Utrecht.

Entgegen dem bisherigen Usus wurden Staatsoberhäupter nicht eingeladen.

3 Die Geschäftsordnung

Zu Anfang des Jahres 1869 wurde die Geschäftsordnung des Konzils aufgestellt. Massgeblich daran beteiligt waren der Kirchenhistoriker, Konzilsberater und seit Ende 1869 amtierende Bischof Carl Joseph von Hefele und der Jesuit Sebastiano Sanguinetti.

Laut Geschäftsordnung hatte allein der Papst das Vorschlagsrecht für die zu behandelnden Themen, die Konzilsväter mussten ihre Eingaben der Kommission zur Auswahl von Vorschlägen (De postulatis) vorlegen. Die Mitglieder der Kommission und ähnlich auch die Präsidenten der Generalkongregationen, in denen die Abstimmungen stattfanden, wurden vom Papst ernannt. Die Erarbeitung von Konzilsvorlagen und die Redaktion der Schlussdokumente übertrug der Papst in der Regel Jesuiten. Ausserdem verhängte er eine Informationssperre: Nach aussen durfte nicht vom Konzilsgeschehen berichtet werden.

Die Bestimmungen wurden im apostolischen Brief «Multiplices inter» vom 27. November 1869 veröffentlicht.

4 Die Eröffnung des Konzils

Am 8. Dezember 1869 wurde das Konzil in Anwesenheit von 700 Konzilsvätern und 20.000 Pilgern feierlich eröffnet.

5 Die Arbeit des Konzils I: „Dei  Filius“

Das erste Dokument, das am 28. Dezember 1869 zur Diskussion gestellt wurde, war der Verfassungsentwurf  «Über die katholische Lehre gegen die vielen Fehler, die sich aus dem Rationalismus ergeben» (De doctrina catholica contra multiplices errores ex retionalismo derivatos), der von Johann Baptist Franzelin SJ redigiert worden war. Am 18. März wurde eine neue Version des Dokuments bereitgestellt, die von den Bischöfen Victor-Augustin-Isidore Dechamps CSsR (1810-1883) von Mechelen und und Konrad Martin (1812-1879) von Paderborn vorbereitet worden war. Am 24. April 1870 wurde die stark von neuscholastischer Theologie geprägte dogmatische Konstitution „Dei Filius“ feierlich verabschiedet.

6 Die Arbeit des Konzils II: „Pastor Aeternus“

Am 21. Januar 1870 wurde der Entwurf über das Kirchenschema ausgeteilt. Die Frage der Unfehlbarkeit des Papstes war nicht im ursprünglichen Entwurf enthalten, der sich mit der gesamten Kirche befasste (Kapitel 1-10). Es ging um den Vorrang des „Primats des hl. Petrus über das Bischofskollegium“ (Kapitel 11-12) und um  die Beziehung zwischen Kirche und Staat (Kapitel 13-15).   

Ab 28. Dezember 1869 wurden Unterschriften gesammelt, um die Frage der Unfehlbarkeit des Papstes auf die Tagesordnung zu setzen. Über 450 Bischöfe unterzeichneten die Petition. Gegner – die sog. „Konzilsminorität“ – waren die meisten Bischöfe Deutschlands und Österreich-Ungarns, ein Drittel der Bischöfe Frankreichs sowie sieben Italiener und zwei Engländer (insgesamt ca. 150 Personen). Trotz der Argumente der Minderheit wurde am 6. März 1870 ein zusätzliches Kapitel zur Unfehlbarkeit des Papstes beim Konzil verteilt. Ende April 1870 wurde die Vorwegnahme der Primatskapitel bekannt gegeben. Die Stellung des Papstes im Hinblick auf seine Unfehlbarkeit und seinen Rechtsprimat wurde zum beherrschenden Thema des Konzils.  In der vorläufigen Abstimmung am 13. Juli 1870 stimmten von 601 anwesenden Konzilsvätern 451 dem Dokument zu. Ein Versuch, die Unfehlbarkeit des Papste im Text der Konstitution zumindest in das „Zeugnis der Kirchen“ einzubetten, scheiterte. Bis zum 17. Juli verliessen 62 Bischöfe, die mit der Dogmatisierung nicht einverstanden waren, das Konzil, um nicht an der feierlichen Schlussabstimmung teilnehmen zu müssen, die am 18. Juli 1870 stattfand: von den 535 noch anwesenden Konzilsvätern stimmten zwei dagegen. Im letzten Augenblick hatte der Papst noch den Zusatz „non autem ex consensu ecclesiae“ (nicht aber aufgrund des Konsenses der Kirche) in die Konstitution einfügen lassen und damit die Definition verschäft.

Der Hauptinhalt der Konstitution „Pastor Aeternus“ ist die Dogmatisierung der Unfehlbarkeit des Papstes und sein Jurisdiktionsprimat. Wenn der Papst von amtswegen (ex cathedra) Lehren über Glauben und Moral verkündet, sind diese unfehlbar. Der Papst brauchte solche Definitionen nicht im Konsens mit einem Konzil abzustimmen („ex sese, non autem ex consensu ecclesiae“). Dieses Dogma gab päpstlichen Definitionen ex cathedra einen irreversiblen Charakter.

7 Ende des Konzils

Die Arbeit des Konzils blieb unvollendet. Am 16. Juli 1870 wurde bekannt gegeben, dass die Beratungen nach dem Ende der Sitzung vom 18. Juli bis zum 11. November vertagt würden. Doch dazu kam es nicht. Mit der Kriegserklärung Frankreichs an Preussen am 19. Juli 1870 sah Frankreich sich gezwungen, seine Truppen  aus dem Kirchenstaat zurückzuziehen. Die Truppen des italienischen Königreichs besetzten Rom am 20. September 1870. Papst Pius IX. gab in der Bulle «Postquam Dei munere» vom 20. Oktober 1870 die Verschiebung des Konzils auf unbestimmte Zeit bekannt.

8 Fortwirken und Rezeption

Die Mehrheit der Minoritätsbischöfe, die sich während des Konzils aus verschiedenen Gründen dagegen ausgesprochen hatten, nahmen die Dogmen an. Dies geschah in unterschiedlicher Weise, in der Regel durch Verkündigung der Dogmen im eigenen Bistum (durch den Bischof oder durch ein Organ des Bistums). In Bayern verweigerte die bayerische Regierung ihre Zustimmung („placet regium“), so dass es dort offiziell keine neuen Dogmen gab.

Die ersten, die sich unterwarfen, waren die Bischöfe von Frankreich; es folgten die Bischöfe von Deutschland, die sich im August 1870 in Fulda versammelten. Als letzter deutscher Bischof unterwarf sich Bischof Hefele von Rottenburg im April 1871. Er verkündigte die Dogmen in einem Brief an seinen Klerus. In den in vielen Ländern ausbrechenden Kulturkämpfen verhärteten sich die Fronten zwischen Staat und römisch-katholischer Kirche.

Bereits während des Konzils hatte sich eine Oppositionsbewegung gebildet. Sie war gegen die Unfehlbarkeit des Papstes (in der damaligen Diskussion stand der Rechtsprimat des Papstes im Hintergrund) und für eine Reform der Kirche. Der in München lehrende Kirchenhistoriker Ignaz von Döllinger (1799-1890) spielte mit seinen Veröffentlichungen eine wichtige Rolle als geistiger Motor dieser Bewegung, die nach Konzilsende verschiedene Erklärungen publizierte. Döllinger selbst beschrieb seine Haltung „als Christ, als Theologe, als Geschichtskundiger, als Bürger“ gegenüber  dem Münchener Erzbischof, dem er sagte, durch das Erste Vatikanum sei 'eine neue Kirche gemacht' worden. Im April 1871 exkommunizierte der Erzbischof ihn. Viele Gegner und Gegnerinnen des Konzils schlossen sich zur „altkatholischen Bewegung“ zusammen (=> für die weitere Entwicklung s. „Die altkatholische Rezeption“).

9 Dokumente

Pastor Aeternus

Die Konstitution „Pastor Aeternus“ besteht aus einem Prolog und vier Kapiteln.

Der Prolog erinnert an die Institution der Kirche durch Christus und spricht von der Sendung der Apostel und der Funktion des Petrus als «zeitloses Prinzip und sichtbares Fundament» der Einheit der Kirche.

Das erste Kapitel widmet sich der Unterstützung der «Einsetzung des apostolischen Primats im seligen Petrus» und lehnt daher einerseits die These derer ab, die leugnen, dass Petrus einen wirklichen Primat der Jurisdiktion erhalten habe, und andererseits die These, nach der Christus nicht Petrus, sondern der Kirche und nur dadurch Petrus als seinem Diener den Vorrang verlieh.

Das zweite Kapitel führt den Nachweis, dass der Vorrang des Petrus in den römischen Päpsten fortbestehe und dass dies göttlicher Wille sei.

Das dritte Kapitel befasst sich mit «Bedeutung und Wesen des Primats des Römischen Bischofs“. Der Primat des Papstes, d.h., seine oberste Zuständigkeit, dem alle Gehorsam schulden, wird als ordentlich, unmittelbar und wahrhaft bischöflich bezeichnet.  Die Jurisditionsvollmacht beeinträchtigt nach Aussage der Konstitution die Vollmacht der bischöflichen Jurisdiktion nicht ein. Die Konstitution befasst sich nicht mit dem Problem, wie diese beiden Vollmächte (die päpstlichen und die bischöflichen) koexistieren können.

Das vierte Kapitel behandelt und definiert das Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit folgendermassen:

„Wenn der römische Papst „ex cathedra“ spricht, das heißt, wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirte und Lehrer aller Christen mit seiner höchsten Apostolischen Autorität erklärt, dass eine Lehre, die den Glauben oder das sittliche Leben betrifft, von der gesamten Kirche gläubig festzuhalten ist, dann besitzt er kraft des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen wurde, eben jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei Entscheidungen in der Glaubens- und Sittenlehre ausgerüstet wissen wollte. Deshalb sind solche Definitionen des römischen Bischofs aus sich, nicht aber aufgrund der Zustimmung der Kirche unabänderlich.“

 

Dei Filius

Die dogmatische Konstitution "Dei Filius" «befasst sich mit Glauben, Vernunft und ihren Wechselbeziehungen».

Das Dokument beginnt mit der Beobachtung, dass «Gott, das Prinzip und das Ende aller Dinge, mit Sicherheit durch das natürliche Licht der menschlichen Vernunft aus geschaffenen Dingen erkannt werden kann». Es erklärt dann jedoch, dass es andere göttliche Wahrheiten gibt, deren Kenntnis für die Rettung notwendig sei, die jenseits der Kraft der natürlichen Vernunft liegen und nur durch göttliche Offenbarung erkannt werden können.

10 Hauptquellen für diesen Beitrag

Denzinger, H. / Hünermann, P., unter Mitarbeit von H. Hoping, Hg. (371991): Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, verbessert, erweitert, ins Deutsche übertragen. (Freiburg i. Br. et al.), 3000-3045 (Dei Filius); 3050-3075 (Pastor Aeternus).

Schatz, K. (1994): Vaticanum I: 1869–1870. (Konziliengeschichte Reihe A. Teil 1: Vor der Eröffnung. Teil 2: Von der Eröffnung bis zur Konstitution „Dei Filius“, 1993. Teil 3: Unfehlbarkeitsdiskussion und Rezeption, 1994), 3 Bde. (Paderborn)

1 Die zeitgenössische Reaktion

Was die altkatholische Reaktion auf die Dogmen des Ersten Vatikanums angeht, so ist hier zu unterscheiden zwischen a. der Reaktion der Altkatholischen Kirche der Niederlande, und b. der Reaktion derjenigen Katholiken und Katholikinnen, die in verschiedenen Ländern gegen die Dogmatisierung von päpstlicher Unfehlbarkeit und Jurisdiktionsprimat protestierten und sich zur „altkatholischen Bewegung“ zusammenschlossen.

Zur Begrifflichkeit 

Altkatholisch

„Altkatholisch“ bedeutete 1870 zunächst die Orientierung an der katholischen Kirche, wie sie vor dem Ersten Vatikanum war; nicht lange danach wurde auch die Rückbesinnung auf die Alte Kirche eingeschlossen. „Altkatholisch“ bezeichnete also eine bestimmte Positionierung innerhalb des Katholizismus, nicht eine Konfessionsangabe. Im 19. Jahrhundert bezeichneten sich Katholiken mit altkatholischer Orientierung immer auch als „Katholiken“ oder „Katholikinnen“. Die altkatholische Kirche – in der Schweiz heisst sie „christkatholische Kirche“ – sieht sich als Kirche in katholischer Tradition.

1.1 Die Reaktion der Altkatholischen Kirche der Niederlande

Im 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts kam es in den Niederlanden innerhalb der römisch-katholischen Kirche zu einem kirchenrechtlichen Konflikt über die Wahl des Erzbischofs von Utrecht. Als das Domkapitel von Utrecht von seinem Wahlrecht zur Wahl eines Bischofs im Jahr 1723 Gebrauch machte und den gewählten Bischof 1724 weihte, folgte eine Verurteilung aus Rom. Somit war das Schisma (= Bruch, Trennung) zwischen Rom und Utrecht gegeben. Im Hintergrund spielten auch die Anschuldigungen Roms, die Kirche der Niederlande sei „jansenistisch“, eine Rolle bei dem Schisma.

Die Mitglieder der „Römisch-katholischen Kirche der Niederlande der Bischöflichen Klerisei“, kurz der Bischöflichen Klerisei (OBC), akzeptierten diese von Rom aus erfolgte Trennung nicht. Sie hofften auf eine Einladung zum Ersten Vatikanischen Konzil, um die Frage des Schismas zu klären. Diese Einladung erfolgte nicht.

Die niederländische OBC hatte bereits auf die Dogmatisierung der Unbefleckten Empfängnis Marias durch Papst Pius IX. im Jahr 1854 als lehrmässige Neuerung reagiert und diese in Hirtenschreiben abgelehnt und sich selbst als „altkatholisch“ gegenüber „neurömisch“ positioniert. Auch die neuen Papstdogmen von 1870 wurden im gleichen Sinne zurückgewiesen: Alle diese Dogmen fanden keinen Rückhalt in der hl. Schrift und der Tradition (sie waren nie von allen Christinnen und Christen geglaubt worden); ausserdem hatte im Gegensatz zur bewährten früheren Praxis einer Konsensfindung durch die gesamte Kirche nunmehr ein Papst im Alleingang diese neuen Lehren durchgedrückt.

Die niederländischen Altkatholiken (die Kirche nannte sich seit 1854 allmählich „Altkatholische Kirche der Niederlande“) kamen in Kontakt mit den Protestbewegungen im Ausland. Der Erzbischof von Utrecht, Henricus Loos, leistete Amtshilfe, indem er 1872 in Bayern eine Firmreise unternahm und Altkatholikinnen und Altkatholiken, denen wegen ihres Protests die Sakramente verweigert wurden, die Firmung spendete. Auch der erste Bischof für die deutschen Altkatholiken, Joseph Hubert Reinkens, wurde nach seiner Wahl 1873 von einem niederländischen Bischof geweiht.

Seit 1966 liess Rom infolge des Zweiten Vatikanischen Konzils alte Einwände und Bannflüche gegenüber den niederländischen Altkatholiken fallen. Aufgrund dieser Öffnung konnte ein neuer Wind in den Beziehungen wehen und kam es in den Niederlanden zu einem römisch-katholisch/altkatholischen Dialog, den die „Katholische Vereinigung für Ökumene“ anstiess. Darin besann man sich auf die gemeinsamen Wurzeln und arbeitete die Trennung auch historisch auf. (Het gezamenlijk erfgoed in vreugde delen; deutsche Übersetzung: "Das gemeinsame Erbe freudig miteinander teilen"

1.2 Die Altkatholische Bewegung

Infolge des Ersten Vatikanums kam es zur Entstehung altkatholischer Bewegungen. Die bedeutendste ist die in Deutschland.

Bereits vor dem Ersten Vatikanum entstanden an verschiedenen Orten Katholikenvereine, die sich gegen eine geplante Dogmatisierung aussprachen und dabei ihre Erwartungen an ein Konzil formulierten. Diese betrafen v.a. die Rolle von Konzilien, die Rechte von Laien zur Mitverantwortung in der Kirche, die Problematisierung von Klerikalismus und weitere kirchliche Reformen. Diese Anliegen sind in der sog. „Koblenzer Laienadresse“ von 1869 zusammengefasst, die Laien an den Bischof von Trier richteten.

Vor und während des Vatikanischen Konzils waren es vor allem die Veröffentlichungen des in München lehrenden Kirchenhistorikers Ignaz von Döllinger (1799-1890) in der Augsburger Allgemeinen Zeitung unter den Pseudonymen „Janus“ bzw. „Quirinus“, die die breite Bevölkerung über das Konzilsgeschehen im Vatikan informierte und mobilisierte.

Ignaz von Döllinger wurde zum „spiritus rector“ der altkatholischen Bewegung.

Ignaz von Döllinger (1799-1890)
Ignaz von Döllinger (1799-1890) Public domain

Nach dem Auseinandergehen des Konzils im Vatikan ab 19. Juli 1870 kam es auf Seiten der Konzilsgegner zu verschiedenen, kürzeren und längeren Erklärungen: die Erklärung von Königswinter (14. August 1870), die Nürnberger Erklärung (26. August 1870) und die Münchener Pfingsterklärung (1871) sind die wichtigsten. Darin wird der Standpunkt zusammengefasst:

  • Das Vatikanum war kein ökumenisches Konzil.
  • Der Papst wird in seinem Ehrenprimat, wie er in der alten Kirche verbürgt ist, anerkannt, nicht aber in seinen Ansprüchen der Unfehlbarkeit und seiner zentralen rechtlichen Vorrangstellung. Die beiden Dogmen werden abgelehnt.
  • Sanktionen gegen Katholikinnen und Katholiken – wie etwa die automatische und namentliche Exkommunikation, die Verweigerung des Empfangs der Sakramente für Konzilsgegnerinnen und gegner – werden als ungerecht abgelehnt.
  • Die Altkatholiken beanspruchen, die „nämlichen Katholiken“ zu bleiben und wenden sich zum Schutz ihrer Rechte als Katholiken an verschiedene Regierungen.

Die altkatholische Bewegung brachte die teilweise bereits seit 1869 bestehenden Protestgruppen und -vereine an verschiedenen Orten organisatorisch zusammen und formulierte ein theologisch fundiertes Reformprogramm beim Katholikenkongress 1871 in München, das für die weitere Entwicklung prägend wurde. Bei diesem Kongress waren (Alt-)Katholiken aus Deutschland, der Habsburgermonarchie, der Schweiz und den Niederlanden sowie Anglikaner, Orthodoxe und Protestanten aus weiteren Ländern anwesend.

Frauen nahmen an der altkatholischen Bewegung Anteil. Aufgrund ihrer rechtlichen Stellung hatten sie keinen Zugang als stimmberechtigte Mitglieder bei den genannten Altkatholikenkongressen; sie konnten weder offizielle Stellungnahmen verfassen noch sie unterzeichnen. Es gibt aber Zeugnisse, u.a. autobiographischer Art von Emilie Meriman-Loyson (1833-1909), die sich während des Vatikanischen Konzils in Rom aufgehalten hatte, oder von der Bonner Oberin Sr. Augustine, mit weltlichem Namen Amalie von Lasaulx (1815-1872), die die Anteilnahme vieler Frauen am Geschehen und an der späteren Entwicklung der altkatholischen Bewegung und Kirchwerdung des Konzilsprotestes bezeugen.

Emilie Meriman-Loyson (1833-1909) Public domain und Amalie von Lasaulx (1815-1872) Public domain

1.3 Die zeitgenössische theologische Auseinandersetzung

Die theologische Auseinandersetzung mit der Stellung des Papstes in der Geschichte bzw. der Tradition führte viele altkatholische Theologen zu umfangreichen, zum Teil sehr detaillierten Studien.

Johann Friedrich von Schulte (1827-1914), renommierter Rechtsgelehrter und Laie, setzte sich mit der rechtlichen Entwicklung der Konzilien und der Päpste auseinander. Ausserdem wies er ausführlich nach, weshalb das Erste Vatikanum kein Konzil im Sinne der altkirchlichen Ökumenischen Konzilien war. Der Konstitution „Pastor Aeternus“, in der die Unfehlbarkeit und der Jurisdiktionsprimat des Papstes als verbindliche Glaubenslehre formuliert wurde, mangelte die formelle und die materielle Gültigkeit: Formell fand keine Ankündigung des Verhandlungsgegenstandes bei der Einberufung statt. Ausserdem wurden die Geschäftsordnung im laufenden Konzil verändert und eine ordnungswidrige Veränderung der Textvorlage vorgenommen. Auch die Art der Abstimmung wies formelle Mängel auf. Materiell war die Konstitution ungültig, weil sie im Widerspruch zu Schrift und Tradition stand und teilweise zudem auf mittelalterlichen Fälschungen beruhte. Die nachträgliche Unterwerfung der Bischöfe der Minderheit sei wirkungslos.

Von Schulte begründete zudem die Rechtmässigkeit des Vorgehens der altkatholischen Bewegung und trug wesentlich dazu bei, dass im Deutschen Reich die staatliche Anerkennung erfolgte: durch „Altkatholikengesetze“ in Preussen und Baden sowie durch die Anerkennung eines vom Kirchenvolk gewählten, katholischen Bischofs für die Altkatholikinnen und Altkatholiken.

Johann-Friedrich-von-Schulte (1827-1914) Public domain

In ähnlicher, historischer Weise tat dies auch Johann Friedrich (1836-1917), der als Konzilsberater beim Ersten Vatikanum anwesend war und 1871 sein Konzilstagebuch veröffentlichte. Mit seinen umfangreichen Werken zur Geschichte des Ersten Vatikanischen Konzils (1877-1887) und seiner Biographie über Ignaz von Döllinger (1899-1901) war es ihm möglich, aufgrund des ihm vorliegenden Quellenmaterials und seiner Rolle als Zeitzeuge bis heute historisch wertvolle Darstellungen zu verfassen.

Johann Friedrich (1836-1917) Public domain

Franz Heinrich Reusch (1825-1900), ursprünglich Alttestamentler, veröffentlichte nach 1870 v.a. kirchenhistorische Werke. Sein wichtigstes ist das über den Index der verbotenen Bücher – es trug letzten Endes zum Ende des Index‘ bei. Dieses und andere, zum Teil zusammen mit Ignaz von Döllinger herausgegebenen Werke (etwa über die „Geschichte der Moralstreitigkeiten“), können als wissenschaftlich fundierte, kritische Stellungnahmen zur historischen Entwicklung des Papsttums und seiner Organe seit der Frühen Neuzeit gelesen werden. Döllinger, Reusch und andere verfassten wichtige Werke über Fälschungen in der Kirchengeschichte.

Viele andere altkatholische Autoren verfassten im 19. und im 20. Jahrhundert historische, systematisch-theologische und kirchenrechtliche Schriften zur Frage des Primats des römischen Bischofs, zur Stellung von Konzilien, zur Geschichte und Bewertung des Ersten Vatikanums, aber auch zu ökumenischen Themen u.a.m. Besonders zu nennen sind die von Reusch herausgegebenen „Berichte über die Bonner Unionskonferenzen von 1874 und 1875“ (Bonn 1874 und 1875).

Franz Heinrich Reusch (1825-1900) Public domain

In den Jahren ab 1873 kam es zur Organisation eigener kirchlicher Strukturen in Deutschland, der Schweiz und in Österreich. In der Schweiz spielten u.a. der Aargauer Politiker Augustin Keller (1803-1883) und der Berner Jurist Walther Munzinger (1830-1873) eine führende Rolle.

Die Professoren Joseph Hubert Reinkens (1821-1896) und Eduard Herzog (1841-1924) wurden 1873 bzw. 1876 zu Bischöfen im Deutschen Reich bzw. in der Schweiz gewählt. Mit ihren theologischen Werken und ihren Hirtenbriefen trugen sie wesentlich dazu bei, das altkatholische Reformanliegen in Deutschland und in der Schweiz in die kirchliche Praxis umzusetzen.

Joseph Hubert Reinkens (1821-1896) C. Kolb, Public domain und Eduard Herzog (1841-1924) Unknown author, Public domain

2 Die Entstehung eines internationalen Altkatholizismus und seine ökumenische Orientierung in heutiger Zeit

1889 schlossen sich altkatholische Bischöfe mit ihren Kirchen zur „Utrechter Union“ zusammen. Ein wichtiger Grundlagentext ist die Utrechter Erklärung vom 24. September 1889.

Anlässlich des 100. Jahrestages des Ersten Vatikanums verabschiedeten die altkatholischen Bischöfe eine Erklärung zum 18. Juli 1970.

 

Offizielle Stellungnahmen zur Frage der Papstdogmen, näher hin der Frage des Primats und der Stellung des Bischofs von Rom als Patriarch des Westens finden sich in der Regel in den ökumenischen Dialogen, die die Altkatholischen Kirchen der Utrechter Union mit anderen Kirchen führten, so etwa mit alle orthodoxen Kirchen, oder mit der Anglikanischen Kirchengemeinschaft, mit der seit 1931 eine Full Communion besteht.

Im Orthodox-Altkatholischen Dialog (1975-1987) sind insbesondere die Texte über die „Unfehlbarkeit (Untrüglichkeit) der Kirche“ (III/5, 1981) und „das Haupt der Kirche“ (III/8, 1983) von Bedeutung, in der die Dialogpartner ihre übereinstimmende Sicht formulierten.

Zur Bedeutung des Konzils wird festgehalten:

„Das ökumenische Konzil, das unter dem Beistand des Heiligen Geistes entscheidet, hat seine Unfehlbarkeit aufgrund seiner Übereinstimmung mit der ganzen katholischen Kirche. Ohne diese Übereinstimmung ist keine Versammlung ein ökumenisches Konzil.“ (III/5)

Über die Autorität des Bischofs von Rom heisst es (III/8):

„Nach der Lehre der Orthodoxen und der Altkatholischen Kirche sind darum alle Dekrete späterer Zeiten, die dem Bischof von Rom eine monokratische und absolute Gewalt über die ganze Kirche zuschreiben und ihn als unfehlbar ansehen, wenn er in der Ausübung seines Amtes ‚als Hirte und Lehrer aller Christen‘ ex cathedra eine Lehre definiert, unannehmbar.“

In den anglikanisch-altkatholischen Theologenkonferenzen (1957-1993 und seit 2008) wurde die Thematik ebenfalls besprochen, etwa „Autorität in der Kirche“ (1982, u.a. über das Verhältnis von Ortskirche und Universalkirche sowie über ARCIC II) und „Primat“ (1985, u.a. über Apostolische Sukzession und Autorität).

Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) öffnete sich die römisch-katholische Kirche in vielerlei Weise. Auf Länderebene kam es zu bilateralen Dialogen. In der Schweiz besteht seit 1966 die Christkatholisch/Römisch-katholische Gesprächskommission, die „Kontroversthemen im grösseren ekklesiologischen Horizont“ (so Kurt Kardinal Koch im Jahr 2003) betrachtet. 2003/4 wurde die Internationale Römisch-Katholisch/Altkatholische Dialogkommission“ (IRAD) eingerichtet, die ihre Arbeit 2016/17 abschloss und ihre Ergebnisse ihren Auftraggebern zur Verfügung stellte. Die Arbeitsergebnisse sind unter dem Titel „Kirche und Kirchengemeinschaft“ 2016 veröffentlicht. Ein Schluss dieser Kommission lautet, dass „die auf dem Ersten Vatikanum formulierte Lehre des Primates des Papstes, wenn damit der Papst nicht aus der Communio-Struktur herausgelöst wird, nicht mehr das Gewicht einer kirchentrennenden Differenz wie früher haben muss.“ (IRAD, 2016, Nr. 24). Das Lehramt des Bischofs von Rom soll „in den synodal-primatial strukturierten Prozess einer Entscheidungsfindung“ eingebunden sein (IRAD, 2016, Nr. 34).

Die altkatholische Theologie vertritt auch weiterhin den Standpunkt, dass sie einem Ehrenprimat des Papstes, wie er im ersten Jahrtausend in der Kirche des Westens und des Ostens bezeugt war, zustimmen kann. Dies entspricht dem Standpunkt vieler anderer Kirchen, etwa den orthodoxen und den anglikanischen.
Als Ergebnis des römisch-katholisch/altkatholischen Dialogprozesses kann festgehalten werden, dass der Primat des Bischofs von Rom als Dienst an der Einheit der Kirche und ihres Bleibens in der Wahrheit interpretiert werden kann. So könnte er etwa die Kirchen zusammenrufen in bestimmten Situationen von Konflikt und Krise. Das Sprechen und Handeln des Papstes hat immer synodal eingebunden zu sein.

3 Hauptquellen für diesen Beitrag

Zeitgenössische Quellen:

  1. (1892): Acta et Decreta Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani…..Friburgi Brisgoviae 1892 (Collectionis Lacensis VII), (1175-1179).
  2. Döllinger, I. von (1869): Der Papst und das Concil.  Eine weiter ausgeführte und mit dem Quellennachweis vers. Neubearb. der in der Augsburger Allgemeinen Zeitung erschienenen Artikel: Das Concil und die Civiltà (Leipzig).
  3. Döllinger, I. von (1870): Römische Briefe vom Concil von Quirinus. (München).
  4. Friedrich, J. (21873): Tagebuch geführt während des vatikanischen Konzils. (Nördlingen).
  5. Friedrich, J. (1877-1883): Geschichte des Vatikanischen Konzils, 3 Bde. (Bonn).
  6. Friedrich, J. (1899-1901): Ignaz von Döllinger. Sein Leben auf Grund seines schriftlichen Nachlasses dargestellt, 3 Bde. (München).
  7. Reusch, Fr. H. (2002): Bericht über die 1874 und 1875 zu Bonn gehaltenen Unions-Conferenzen. Neudruck der Ausgabe in zwei Bänden von 1874 und 1875 mit einer Einführung von Günther Esser (Bonn) (Alt-Katholischer Bistumsverlag).
  8. Reusch, F. H. (1883-1885): Der Index der verbotenen Bücher. Ein Beitrag zur Kirchen- und Literaturgeschichte, 2 vols. (Bonn). (= Reprografischer Nachdruck, Darmstadt 2019, mit einer Einführung von Hubert Wolf).
  9. Von Schulte, J. F. (1887): Der Altkatholizismus. Geschichte seiner Entwicklung, inneren Gestaltung und rechtlichen Stellung in Deutschland. Aus den Akten und anderen authentischen Quellen dargestellt. (Giessen) (Reprografischer Neudruck, Aalen).
  10. Von Schulte, J.F. (1871): Die Stellung der Concilien, Päpste und Bischöfe vom historischen und canonistischen Standpunkte und die päpstliche Constitution vom 18. Juli 1870. Mit den Quellenbelegen. (Prag).

 

Neuere Literatur:

  1. IBK (1970): Erklärung der altkatholischen Bischöfe zum Primat der Kirche, in: IKZ 60 (1970) 57-59.
  2. Berlis, A. (1998): Frauen im Prozess der Kirchwerdung. Eine historisch-theologische Studie zur Anfangsphase des deutschen Altkatholizismus (1850-1890). (Frankfurt a.M.).
  3. Conzemius, V. (1969): Katholizismus ohne Rom. Die altkatholische Kirchengemeinschaft. (Zürich).
  4. Küry U. (21978 = 31982): Die Altkatholische Kirche. Ihre Geschichte, ihre Lehre, ihr Anliegen. (Stuttgart).

 

Römisch-katholisch/Altkatholischer Dialog in den Niederlanden:

  1. Het gezamenlijk erfgoed in vreugde delen, im Internet unter:  https://www.oecumene.nl/documentatie/documenten
  2. Deutsche Übersetzung (2004): "Das gemeinsame Erbe freudig miteinander teilen" - Empfehlungen an den Vorstand der "Katholischen Vereinigung für Ökumene" zum Verhältnis der Altkatholischen und der Römisch-katholischen Kirche in den Niederlanden, in: IKZ 94 (2004) 249-276 https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=ikz-002%3A2004%3A94%3A%3A6#261

 

Orthodox-altkatholischer Dialog:

Von Arx, U. (Hg.) (1989): Koinonia auf altkirchlicher Basis. Deutsche Gesamtausgabe der gemeinsamen Texte des orthodox-altkatholischen Dialogs 1975-1987 mit französischer und englischer Übersetzung, in: Beiheft zu IKZ 79 (1989). https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=ikz-002%3A1989%3A79%3A%3A283#283

Internationaler Römisch-katholischer/altkatholischer Dialog (IRAD) 2004-2017

  • Kirche und Kirchengemeinschaft. Bericht der Internationalen Römisch-Katholisch - Altkatholischen Dialogkommission, Paderborn 2009, 22010, 85 S. (auch in: DwÜ 4, 19-52)
  • Kirche und Kirchengemeinschaft. Erster und Zweiter Bericht der Internationalen Römisch-Katholisch–Altkatholischen Dialogkommission 2009 und 2016, Paderborn (Bonifatius) 2017.

Von Arx, U. (Hg.) (2010): Papstamt und römisch-katholisch – altkatholischer Dialog, in: IKZ 100 (2010) Heft 1-2. (Bern).

Müller, W. W. (Hg.) (2013): Kirche und Kirchengemeinschaft. Die Katholizität der Altkatholiken (Christkatholiken). (Zürich).

 

Zur Utrechter Union:

https://www.utrechter-union.org/

IKZ (Internationale Kirchliche Zeitschrift): Begründet 1893 als „Revue Internationale de Théologie“, seit 1911 „Internationale Kirchliche Zeitschrift - Neue Folge der Revue Internationale de Théologie“ (IKZ).

www.ikz.unibe.ch

 

 

Eine ausführliche Literaturliste zum Thema ist zu finden unter der Rubrik „Literatur (Auswahl)“.

1 Zeitgenössische Reaktion

2 Heutige Rezeption

3 Hauptquellen für diesen Beitrag

1 Zeitgenössische Reaktion

Im 19. Jahrhundert gibt es in der Kirche von England Versuche der Annäherung an Rom, die auf dem Bewusstsein des gemeinsamen katholischen Erbes fussen. Verschiedene führende Persönlichkeiten der in den 1830er Jahren beginnenden Oxforder Bewegung („Oxford Movement“) (John Henry Newman, Edward Bouverie Pusey und John Keble) und der „Association for the Promotion of the Unity of Christendom“ (F.G. Lee) bemühten sich um eine Wiedervereinigung mit Rom. Verschiedene hochkirchlich gesinnte Anglikaner konvertierten zur römisch-katholischen Kirche, unter ihnen die späteren Kardinäle John Henry Newman (1801-1890) und Henry Edward Manning (1808-1892).

Alle diese Versuche einer Annäherung an Rom müssen durch die Erklärung der Unfehlbarkeit des Papstes (18. Juli 1870) als überholt angesehen werden. Zu diesen Versuchen gehören auch die Bemühungen von Alexander Penrose Forbes (1817-1875), Bischof von Brechin, der für Versöhnung auch während des 1. Vatikanischen Konzils plädierte. Edward Pusey (1800-1882), der in einem dreibändigen Werk aufzuzeigen versuchte, dass die Kirche von England und die Kirche von Rom zu einer Übereinstimmung kommen können, änderte den Titel des dritten Bandes von einer offenen Frage („Ist eine heilsame Wiedervereinigung möglich?“) zu einer Feststellung über die vorkonziliare Zeit („Heilsame Wiedervereinigung, wie sie vor dem Vatikanischen Konzil möglich erschien“).

Alexander Penrose Forbes (1817-1875) Public domain und Edward Pusey (1800-1882) Public domain

Christopher Wordsworth (1807-1885), Bischof von Lincoln, verfasste die offizielle Antwort der Kirche von England auf den päpstlichen Brief „Iam vos omnes“ (13. September 1868). Er stellte die These auf, dass „die Römisch-katholische Kirche und nicht die Anglikaner sich im Schisma befänden“ (Chapman, 2020, 189).  Er hatte auch einen wesentlichen Anteil an der anglikanischen Reaktion während des 1. Vatikanums. Am 6. Juli 1870 schlug er die Bildung eines Komitees vor, das einen Bericht zur Problematik der Unfehlbarkeit und zum Konzil schreiben sollte. Der Bericht wurde gleichzeitig als „ein praktischer Beweis für unsere wahre Katholizität“ verstanden (Chapman, 2020, 190).

Christopher Wordsworth (1807-1885) Public domain

Edward Harold Browne (1811-1891), Bischof von Ely, Präsident der seit 1853 bestehenden Anglo-Continental Society (ACS), betrachtete das Konzil als nichtökumenisch. Für ihn befanden sich die Katholikinnen und Katholiken, die die Unfehlbarkeit des Papstes ablehnten, auf dem gleichen Weg wie die Kirche von England. Die gemeinsame Berufung auf die „ursprüngliche Reinheit“ (Browne, 1874, 7, zitiert nach Chapman, 2020, 190) nährte die Idee der kontinentalen Allianzen mit oppositionellen Katholiken in ganz Europa.

Edward Harold Browne (1811-1891) Alexander Bassano, Public domain

Frederick Meyrick (1827-1906), 46 Jahre lang agiler Sekretär der Anglo-Continental Society, unterstützte seinerseits die Idee dieser Allianzen. Die erklärte Absicht der ACS war, ein „gereinigtes Christentum“ als festen Anhaltspunkt für die nach dem Konzil verunsicherten Katholiken anzubieten (Foreign Church Chronicle and Review 1, 1877, 257). Die Katholizität der Kirche von England war Meyricks Wahrnehmung zufolge dafür vorbildhaft. Darüber hinaus sieht Meyerick in der „Opposition gegen die päpstliche Unfehlbarkeit“ (Chapman, 2020, 191) gerade die Gelegenheit eines Aufrufs zur Rückkehr „zum biblischen Glauben und zur Apostolischer Ordnung der Urkirche“ (Foreign Church Chronicle and Review 1, 1877, 261).

Frederick Meyrick (1827-1906) Public domain

Obwohl nicht alle Mitglieder der Kirche von England von der Zweig-Theorie, wie sie u.a. die Anglo-Continental Society vertrat, überzeugt waren, blieben dank der Aktivitäten der ACS – unter der Führung der Bischöfe Wordsworth und Browne – auch die Jahre nach dem Konzil die „vatikanischen Dekrete“ im Zentrum der Diskussionen in der Kirche von England. Unter dem Einfluss von Bischof Ch. Wordsworth verfasste die Konvokation von Canterbury eine Antwort auf die „Vatikansynode“, die am 16. Juni 1871 diskutiert wurde. Wordsworth betonte die Gefahr der „geistlichen Tyrannei“ (The Guardian, 21. Juni 1871, 741), die die Freiheit durch „geistlichen Autoritarismus“ einschränken könne (Chapman, 2020, 192). Angenommen ohne Gegenstimme, fanden diese Resolutionen jedoch nur eine geringe Resonanz – so sah es Archibald Champbell Tait (1811-1882), Erzbischof von Canterbury.   

Archibald Champbell Tait (1811-1882) Public domain

Wordsworth und Browne nahmen Kontakt mit der altkatholischen Bewegung auf, die insbesondere in Deutschland, der Schweiz und in der Habsburgermonarchie aktiv war. Verschiedene Gremien und Synoden bringen die anglikanische Sympathie für diese Bewegung zum Ausdruck. Beide Bischöfe und andere Vertreter nahmen ab 1871 an Kongressen der Altkatholiken teil.

Die meisten Anglikaner sahen die Dogmatisierung der Unfehlbarkeit des Papstes als Irrtum und Abweichung von der Tradition an. Eine wichtige Stimme in dieser zeitgenössischen Reaktion war William Gladstone (1809-1898), viele Jahre lang britischer Premierminister, dessen Aufsatz „The Vatican Decrees in their Bearing on Civil Allegiance. A Political Expostulation“ (1874) nicht weniger als 110 Auflagen erreichte.

William Gladstone (1809-1898) Public domain

Insgesamt hat die anglikanische Reaktion auf das I. Vatikanische Konzil die proto-ökumenische Haltung, wie sie u.a. in der Anglo-Continental Society seit 1853 vertreten wurde, bestärkt. Dies führte zu vielen Bemühungen, neue Bündnisse mit der altkatholischen Bewegung und den orthodoxen Kirchen zu schliessen.

Die Beziehungen zwischen der Anglikanischen Kirche und der Kirche von Rom wurden im 19. Jahrhundert weiter belastet, insbesondere durch die Bulle „Apostolicae Curae“. (13. September 1896). Papst Leo XIII erklärte darin die anglikanischen Weihen von Bischöfen, Priestern und Diakonen aus römisch-katholischer Sicht für null und nichtig.

2 Heutige Rezeption

In der neueren anglikanischen Rezeption des Ersten Vatikanums ist vor allem die Arbeit der Anglican–Roman Catholic International Commission (ARCIC) von grosser Bedeutung. Diese hochkarätig besetzte Dialogkommission, die 1967 vom Erzbischof von Canterbury, Michael Ramsey, und Papst Paul VI. begründet wurde, beschäftigt sich mit Fragen der Ausübung von Autorität in der Kirche, der Stellung des Papstes und der Primatsfrage, sowie mit anderen ekklesiologischen Fragen wie die nach Gemeinschaft (communion), Eucharistie und  Amt. Die Arbeit dieser Kommission verlief bisher in drei Phasen: die ersten zwei (1970–1981; 1983–2005) sind bereits abgeschlossen; die dritte (2011-) dauert noch an. Die Autorität in der Kirche ist ein fortlaufendes   Thema der Arbeit von ARCIC.

Im Dokument „Authority in the Church I“ von 1976 wird über die Frage der Autorität reflektiert, indem die Autorität des Herrn und die Unangemessenheit (inadequacy) von menschlicher Autorität thematisiert wird; darüber hinaus ist die Autorität mit der Heiligkeit und mit den besonderen geistigen Gaben verbunden. In Bezug auf die Kirchliche Gemeinschaft werden Konziliarität und anschliessend der Primat von Rom diskutiert. Im Dokument wird eingeräumt, dass die Primatsfrage eine wesentliche Rolle in diesem ökumenischen Gespräch spiele: „It was precisely in the problem of papal primacy that our historical divisions found their unhappy origin.“ (Preface). Dieser Primat ist als beim Ersten Vatikanum als eine notwendige Voraussetzung für die Bewahrung der Universalität der Kirche eingeführt worden;  im
Dokument wird das folgende Verständnis des Primats vorgeschlagen: „Yet the primacy, rightly understood, implies that the bishop of Rome exercises his oversight in order to guard and promote the faithfulness of all the churches to Christ and one another. Communion with him is intended as a safeguard of the catholicity of each local church, and as a sign of the communion of all the churches.” (Authority in the Church I.12).

Ein weiteres Statement zur Autorität in der Kirche, „Authority in the Church II“ aus dem Jahr 1981 nimmt – in der Bemühung, einen Konsens zu erreichen – Stellung zu folgenden vier wichtigen Fragen: die Interpretation der neutestamentlichen Stellen über den Vorrang von Petrus über die Apostel; die Bedeutung der Ansprüche des ius divinum, die der Sukzession im Papstamt gemäss der Ausdrucksweise des Ersten Vatikanischen Konzils zugesprochen wird; die Unfehlbarkeit des Papstes und der universale Primat des Bischofs von Rom.

Im Bericht der zweiten Phase der Arbeit von 1983 bis 2005, “Looking towards a Church fully reconciled. The  Final  Report  of  the  Anglican–Roman  Catholic International  Commission  1983  –2005  (ARCIC  II)” findet sich das Statement “The Gift of Authority: Authority in the  Church  III”  von 1999. Autorität wird nun verstanden als verwurzelt in Gottes Initiative und in der Gabe des Heiligen Geistes. Unter den neuen Themen in diesem Dokument sind nennenswert: die Ausübung der Lehrautorität (in Beziehung zur Schrift und Tradition); Kollegialität, Konziliarität und die Teilnahme der Laien an den Entscheidungen; das Petrusamt und sein universaler Primat im Licht der Schrift und der Tradition.

Die Statements der dritten Phase seit 2011 bearbeiten Themen wie die Beziehungen zwischen der lokalen, der regionalen und der universalen Dimension der Kirche (Together on the Way: Learning to be the Church – Local, Regional, Universal. An Agreed Statement of the Third Anglican–Roman Catholic International Commission (ARCIC III), Erfurt 2017.)

Konkret gestalten sich die Beziehungen zwischen der Anglikanischen Kirche und der römisch-katholischen Kirche heute gut. Die Einführung des „Ordinariats“ in England durch Benedikt XVI. (in der Apostolischen Konstitution Anglicanorum coetibus vom 9. November 2009) liess allerdings alte Erinnerungen aufleben. Das „Personalordinariat Unserer Lieben Frau von Walsingham“ wurde 2011 als römisch-katholische Diözese für Geistliche und Laien aus der Kirche von England und der Kirche in Wales, die in voller Gemeinschaft mit der römisch-katholischen Kirche stehen möchten, eingerichtet.

3 Hauptquellen für diesen Beitrag

  1. Browne, E. H. (1874): The Old Catholic Movement on the Continent of Europe. A Paper Read at the Church Congress. (Brighton).
  2. Chapman, M. D. (2020) „Das Erste Vatikanische Konzil und der Anglikanismus“, in: Ökumenische Rundschau 69 (2020) H.2, 183-195.
  3. Gladstone, W. E. (1874): The Vatican Decrees in Their Bearing on Civil Allegiance. A Political Expostulation. (London).
  4. Alle offiziellen Texte der Anglican–Roman Catholic International Commission (ARCIC) sind auf der Webseite der Dialogskommission zu finden: https://www.anglicancommunion.org/ecumenism/ecumenical-dialogues/roman-catholic/arcic.aspx

 

Eine ausführliche Literaturliste zum Thema ist zu finden unter der Rubrik „Literatur (Auswahl)“.

1 Zeitgenössische Reaktion

2 Neuere Rezeption

3 Hauptquellen für diesen Beitrag

Die Hauptargumente gegen die römisch-katholische Auslegung der Lehre von der Unfehlbarkeit des Papstes in der orthodoxen Theologie sind:

  • Ablehnung des Primats des Papstes als „Nachfolger Petri“ auf der Grundlage, dass die Kirche nicht auf der Person des Apostels Petrus beruht, sondern auf seinem Glaubensbekenntnis;
  • die Nichtanerkennung des „petrinischen Charismas“ des Römischen Stuhls und die gleichberechtigte Beteiligung von Petrus und Paulus an der Gründung der römischen Kirche,
  • die Interpretation des Begriffs primus inter pares, der lediglich als Anerkennung des Ehrenprimats des Bischofs von Rom verstanden wird.

1 Zeitgenössische Reaktion

Als erste Reaktion hat die Stellungnahme des Ökumenischen Patriarchen zur Einladung von Papst Pius IX zum ersten Vatikanischen Konzil zu gelten. Das Schreiben des Papsts vom 8. September 1868, in der „alle Bischöfe der Ostkirche, die nicht in Gemeinschaft mit dem apostolischen Stuhl stehen“ (Vlantis, 2020, 222) zum Konzil eingeladen wurden, wurde von einer päpstlichen Delegation dem Ökumenischen Patriarchen Grigorios VI. (1798-1881) am 5. Okt. 1868 überreicht. Der Patriarch nennt in der Diskussion mit der römischen Delegation als „römische Irrlehren“: ein einzelner Bischof wird als Oberhaupt der gesamten Kirche, und darüber hinaus als „unfehlbar und sündenlos“ angesehen; der Bischof von Rom wird, wenn er ex cathedra spricht, über die Ökumenischen Konzilien gestellt; die Privilegien Roms werde als de iure divino eingeschätzt (Vlantis 2020, 223). Die Begegnung wurde ausführlich in dem Kommuniqué des Ökumenischen Patriarchen Gregoris VI. über den Besuch der päpstlichen Delegation am 5. Oktober 1868 beschrieben (Karmiris, 1968, 927-930).

Die orthodoxe Reaktion nach dem Vatikanischen Konzil erfolgte eher indirekt, aber in klarer Weise. Sie wird zum Ausdruck gebracht in der Konstantinopler Patriarchal- und Synodalenenzyklika von 1895, die eigentlich als Antwort auf „Praeclara Gratulationis“ von Papst Leo XIII (1894) verfasst wurde. Diese Enzyklika wendet sich an das ganze Volk desökumenischen Patriarchats. Sie nimmt kritisch Stellung zu mehreren Lehren der römischen Kirche („Neuerungen“), die dem Evangelium, den sieben ökumenischen Konzilien und den Kirchenvätern nicht mehr entsprechen, darunter auch der Primat des Bischofs von Rom.  (Karmiris,1968, 932-946).

Griechisch-orthodoxe zeitgenössische Theologen, wie Athanasios Diomidis-Kyriakos oder Ioannis Mesoloras (Professoren an der theologischen Fakultät der Universität Athen), Archimandrit Grigorios Zigavinos (Professor an der Theologischen Hochschule des Ökumenischen Patriarchats auf der Insel Chalki) oder Spyridon Papageorgiou (Korfu) übten  in ihren Veröffentlichungen der 1890er- und 1900er Jahre ebenfalls Kritik an der Lehre des päpstlichen Primats (Vlantis, 2020, 226, Anm.12).

Russische Theologen und Philosophen haben im 19. und frühen 20. Jahrhundert ihrerseits den erstarkenden päpstlichen Machtanspruch in vielfältiger Weise kritisiert. So betonte Aleksey Stepanovich Khomyakov (1804 – 1860) stark die Bedeutung des Prinzips der Konziliarität. (s. Yablunovsky 2016).

Aleksey Stepanovich Khomyakov (1804 – 1860) Aleksey Khomyakov, Public domain

Der russische Religionsphilosoph Sergei Bulgakov (1871 – 1944) kritisierte an den Vatikanischen Dogmen, dass der Papst als einziger Bischof die höchste Autorität in der Kirche vertrete, was nach orthodoxem Verständnis nicht akzeptabel sei. („Skizzen einer Lehre über die Kirche. IV. Über das Vatikanische Dogma“, in Russisch: „Ocherki ucheniya o tserkvi. IV. O vatikanskom dogmate“, in: Put‘ 16 (1929) 22-23).

Sergei Bulgakov (1871 - 1944), 1920s, CC0, via Wikimedia Commons

Der russische Theologe Georges Florovsky (1893 – 1979), der am Institut Saint Serge in Paris und am St Vladimir’s Orthodox Seminary in den USA unterrichtete und sich sehr intensiv in der Ökumene engagierte, charakterisierte den päpstlichen Primat als "falsches Dogma über die Einheit der Kirche".

Georges Florovsky (1893 – 1979) Unknown author, Public domain

Nikolai Sergeevich Arseniev (1888 – 1977), der nach dem zweiten Weltkrieg an St Vladimir’s Orthodox Seminary in New York lehrte, unterzog das Dogma der Unfehlbarkeit in seiner Arbeit „Orthodoxie, Katholizismus und Protestantismus“ (Russische Originalausgabe: Pravoslavie, Katolichestvo, Protestantizm, Y.M.C.A. Press, Paris, I930) einer umfassenden Kritik. Die Gnade und das Wesen der Kirche seien im römischen Katholizismus durch „den legalen irdischen Monarchismus Roms“ ersetzt worden. Arseniev zufolge übergab der römische Katholizismus dem Papst die gesamte Verantwortung für die Kirche. Das Kriterium für die Wahrheit sei nicht der in der Kirche lebende Heilige Geist, sondern der Bischof, der auf der römischen Kathedra sitze. 

Der Professor des Pariser Orthodoxen Theologischen Instituts St. Serge, Anton Kartashev (1875 – 1960), betrachtete die vatikanischen Papstdogmen als wesentlichste und einzige Lehre, die orthodoxe und römisch-katholische Kirche trenne. Gleichzeitig sah Kartaschev das Papsttums als ein Element einer mystischen Ekklesiologie der lateinischen Kirche und schlugt ein Modell der Einheit zwischen Orthodoxen und römischen Katholiken vor, in dem der Papst für römische Katholiken das höchste Oberhaupt und für orthodoxe Christen "der Erste unter gleichen" (primus inter pares) sei (s. Yablunovsky 2016).

Der Patriarch von Moskau und ganz Russland, Sergius (1867 – 1944) kritisierte in seinem Artikel „Hat Christus einen Vizekönig in der Kirche?“, erschienen 1944 in der Zeitschrift des Moskauer Patriarchats, dass das Konzept der Petrus Nachfolge jedes Papstes, inklusive eines damit verbundenen Machtanspruchs, im Widerspruch zu Schrift und Tradition stehe.

Patriarch von Moskau und ganz Russland, Sergius (1867 – 1944) unknown author, Public domain

2 Neuere Rezeption

Das Dokument von München der Gemischten Internationalen Kommission für den theologischen Dialog zwischen der Römisch-Katholischen Kirche und der Orthodoxen Kirchevon München (1982): „Das Geheimnis der Kirche und der Eucharistie im Licht des Geheimnisses der Heiligen Dreifaltigkeit“, (DwÜ, Bd. 2, 531ff) lehnte indirekt die Idee einer Universalekklesiologie ab, in der die Kirche die Summe aller Ortskirchen ist, die alle zusammen  den Leib Christi bilden. Diese Ekklesiologie bedeutet, dass jede Ortskirche lediglich ein Teil ist, ein Mitglied der Universalkirche, das nur durch die Zugehörigkeit am Ganzen an der Kirche teilhat. Wenn die Kirche in dieser Weise ein universaler Organismus ist, muss sie einen universalen Bischof als Ausdruck ihrer Einheit und als Organ der höchsten Macht als Haupt haben. Infolgedessen macht das Modell der Ekklesiologie die Notwendigkeit eines Universalprimats unabdingbar. Diese Ekklesiologie bestimmte die beim Ersten Vatikanum 1870 definierte Stellung des Papstes.

Patriarch Bartholomäus I. von Konstantinopel (*1940) ist der Meinung, dass der Primat des Papstes im ersten Jahrtausend ein Ehrenprimat der Liebe war und „keine rechtliche Überlegenheit über die gesamte christliche Kirche darstellte“ (Aussage von 27.11.2007: http://pravoslavie.ru/25017.html ). Bartholomäus zufolge teilte der christliche Osten die Idee des Primats des römischen Papstes in der weltweiten Kirche nicht.

Patriarch Bartholomäus I. von Konstantinopel (*1940) Massimo Finizio, CC BY 3.0 , via Wikimedia Commons

Der orthodoxe Theologe Johannes Zizioulas (*1931), Metropolit von Pergamon (Patriarchat von Konstantinopel) äusserte sich zur Frage des päpstlichen Primats in seinem Werk: „Eucharist, Bishop, Church: The Unity of the Church in the Divine Eucharist and the Bishop During the First Three Centuries“ (2001). Der Bischof von Rom besetzt den ersten Sitz gemäss der in der Kirche akzeptierten Ordnung. Dieser Vorrang muss jedoch im Rahmen der Konziliarität bestätigt werden, d.h., die Bischöfe der Kirche müssen durch ihre Teilnahme an Konzilien einem solchen Vorrang zustimmen. Nach orthodoxer Ekklesiologie darf der Vorrang eines Bischofs nicht die Gleichheit aller Bischöfe der Kirche einschränken. Somit hat der römische Bischof auch nicht das Recht, sich in die inneren Angelegenheiten anderer Ortskirchen einzumischen. Gleichzeitig erkennt Metropolit Johannes einige weitere Rechte des Römischen Stuhls an: die Einberufung eines Ökumenischen Konzils und das Recht, gegen die Verurteilung eines Bischofs durch die anderen Bischöfe in der Nachbarprovinz Berufung einzulegen (gemäss Konzil von Sardica).

Johannes Zizioulas (*1931) Υπουργείο Εξωτερικών, CC BY-SA 2.0 , via Wikimedia Commons

Im Jahr 2013 hat die russisch-orthodoxe Kirche ihre Position im offiziellen Dokument „Die  Position  des  Moskauer  Patriarchats  zur  Frage  der  Primats  in  der  Universalen  Kirche“ (en) dargelegt. Auf der Ebene der weltweiten Kirche gibt es einen Ehrenprimat, der aber nicht über der „Gemeinschaft der autokephalen Ortskirchen“ steht, die durch ein gemeinsames Glaubensbekenntnis vereint sind und miteinander in sakramentaler Gemeinschaft stehen.

Die römische Kirche ist eine Ortskirche wie alle anderen Ortskirchen. Die Ansprüche des Römischen Stuhls auf den Primat über andere Kirchen werden als „verzerrte“ Ekklesiologie, Machtmissbrauch und als „Papismus“ bezeichnet.

Die synodaltheologische Kommission der Russisch-Orthodoxen Kirche begründet diese Sicht mit dem 3. Kanon des Zweiten Ökumenischen Konzils (Konstantinopel, 381), dem 28. Kanon des Vierten Ökumenischen Konzils (Chalcedon, 451), dem 36. Kanon des Sechsten Ökumenischen Konzils (Konstantinopel, 680) sowie mit den Definitionen der lokalen Konzilen einzelner Kirchen. Das Dokument hält ausdrücklich fest, dass der Bischof von Rom nie mit „kirchenweiten Befugnissen“ ausgestattet war.

Die Auseinandersetzung mit den Dogmen des Ersten Vatikanums erfolgte auch innerhalb ökumenischer Dialoge. Im Orthodox-Altkatholischen Dialog (1975-1987) sind gemeinsame Aussagen der Mitglieder des Dialogkommision besonders in den Texten über die „Unfehlbarkeit (Untrüglichkeit) der Kirche“ (III/5, 1981) und über „das Haupt der Kirche“ (III/8, 1983) enthalten. (für eine ausführliche Darstellung dieser Texte, s. „Die altkatholische Rezeption“). Auch die Texte über „Autorität der Kirche und in der Kirche“ (III.4/1981) sowie „Die Synoden der Kirche“ (III.6/1981) geben die übereinstimmende Sicht über die umfassenderen ekklesiologischen Themen wie Autorität und Synodalität wieder, die als implizite Rezeption des Ersten Vatikanums gelten kann.

Die Frage des Primats beschäftigte auch die Gemeinsame Internationale Kommission für den theologischen Dialog zwischen der Römisch-katholischen Kirche und der Orthodoxen Kirche, die von Metropolit Johannes Zizioulas zusammen mit Kurt Kardinal Koch präsidiert wird. 2007 wurde das Dokument von Ravenna: „Ekklesiologische und kanonische Konsequenzen der sakramentalen Natur der Kirche. Kirchliche Communio, Konziliarität und Autorität“ in Abwesenheit der russischen Orthodoxen Delegation verabschiedet. Die internationalen orthodox-römisch katholischen Gespräche bedürfen eines panorthodoxen Konsens. Das jüngste Dokument dieses offiziellen Dialogs ist der 2016 in Chieti verabschiedete Text „Synodalität und Primat im ersten Jahrtausend. Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis im Dienst der Einheit der Kirche“.

Insgesamt haben orthodoxe Kirchen in offiziellen Stellungnahmen und orthodoxe Theologen in ihren Veröffentlichungen vielfach ihre klare und kritische Haltung gegenüber den Dogmen des Ersten Vatikanums zum Ausdruck gebracht. Dabei wird die Bedeutung der Konziliarität betont und das Verständnis eines Primats als Ehrenprimat, der keine Machtansprüche über die Ortskirchen haben darf, erläutert. Die orthodoxe Rezeption des Ersten Vatikanums ist auch in offiziellen ökumenischen Dialogen und den daraus entstandenen Dokumenten, wie etwa im Orthodox-Altkatholischen Dialog, sichtbar. Ein Weg zu einem gemeinsamen Verständnis zum Verhältnis von Synodalität und Primat, Gemeinschaft und Autorität in der Kirche wird in den neueren Dokumenten der orthodox-römisch katholischen Gesprächskommission exploriert.  

3 Hauptquellen für diesen Beitrag

1. (1868): Kommuniqué des Ökumenischen Patriarchen Gregoris VI. über den Besuch der päpstlichen Delegation am 5. Oktober 1868. In Karmiris, I. (1968): Dogmatica et symbolica. Monumenta Orthodoxae Catholicae Ecclesiae, Bd. II (Graz) 927-930.

2. (1895): Konstantinopler Patriarchal und Synodalenenzyklika von 1895. In Karmiris, I. (1968): Dogmatica et symbolica. Monumenta Orthodoxae Catholicae Ecclesiae, Bd. II (Graz) 932-946.

3. Bulgakov, S. (1929), „Skizzen einer Lehre über die Kirche. IV. Über das Vatikanische Dogma“ „Ocherki ucheniya o tserkvi. IV. O vatikanskom dogmate”, in Put’ 15 (1929) 39-80; 16, 19-48.

4. Yablunovsky, S. (2016), „Das Dogma des päpstlichen Primats bei der Beurteilung orthodoxer Theologen der zweiten Hälfte des 19.- und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.“ (in Russisch, 20. Dezember 2016), https://bogoslov.ru/article/5164861#_ftn43

5. Vgenopoulos, M. (2013): Primacy in the Church from Vatican I to Vatican II: An Orthodox Perspective. (Ithaca, NY).

6. Vlantis, G. (2020): „Der Eine und die Vielen. Das Erste Vatikanische Konzil und die Orthodoxie“, in: Ökumenische Rundschau 69.2 (218-232).

7. Zizioulas, J. (2001): Eucharist, Bishop, Church: The Unity of the Church in the Divine Eucharist and the Bishop During the First Three Centuries (Brookline, MA.)

8. Stiftung Pro Oriente et al (Hg.) (2010): Dokumente des offiziellen orthodox-katholischen Dialogs (1980-2010) (Wien.).

9. (2013): „Die  Position  des  Moskauer  Patriarchats  zur  Frage  der  Primats  in  der  Universalen  Kirche“, zugänglich in russischem Originaltext und englischer Übersetzung auf der Webseite des Moskauer Patriarchats unter: https://mospat.ru/ru/2013/12/26/news96344/ und https://mospat.ru/en/2013/12/26/news96344/.

10. Von Arx, U. (Hg.) (1989): Koinonia auf altkirchlicher Basis. Deutsche Gesamtausgabe der gemeinsamen Texte des orthodox-altkatholischen Dialogs 1975-1987 mit französischer und englischer Übersetzung, in: Beiheft zu IKZ 79 (1989). https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=ikz-002%3A1989%3A79%3A%3A283#283

11. Gemeinsame Internationale Kommission für den theologischen Dialog zwischen der Römisch-katholischen Kirche und der Orthodoxen Kirche (2007): „Ekklesiologische und kanonische Konsequenzen der sakramentalen Natur der Kirche. Kirchliche Communio, Konziliarität und Autorität“ (Ravenna), in deutscher Übersetzung von Prof. Dr. Theresia Hainthaler: http://www.christianunity.va/content/unitacristiani/it/dialoghi/sezione-orientale/chiese-ortodosse-di-tradizione-bizantina/commissione-mista-internazionale-per-il-dialogo-teologico-tra-la/documenti-di-dialogo/2007-documento-di-ravenna/testo-in-tedesco.pdf; oder in: Dokumente des offiziellen orthodox-katholischen Dialogs (1980-2010) (Wien)

12. Gemeinsame Internationale Kommission für den theologischen Dialog zwischen der Römisch-katholischen Kirche und der Orthodoxen Kirche (2016): „Synodalität und Primat im ersten Jahrtausend. Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis im Dienst der Einheit der Kirche“ (Chieti), in deutscher Übersetzung von Prof. Dr. Barbara Hallensleben:  https://www3.unifr.ch/iso/de/assets/public/files/Dokumentation/Memoria/Memoria%202016/Ereignisse/Chieti_Dokument_D_final.pdf .

 

Eine ausführliche Literaturliste zum Thema ist zu finden unter der Rubrik „Literatur (Auswahl)“.

1 Römisch-Katholische Rezeption

Zeitgenössische Veröffentlichungen während und kurz nach dem Konzil

  1. Acton, J. D. (1975): Lord Acton and the First Vatican Council: A Journal. (Sydney).
  2. Cecconi, E. (1887): Histoire du concile du Vatican. (Paris).
  3. de Cesare, R. (1909): The Last Days of Papal Rome (titolo originale: Roma e lo Stato del Papa dal ritorno di Pio IX al 20 settembre). (London).
  4. Denzinger, Heinrich (371991): Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, verbessert, erweitert, ins Deutsche übertragen und unter Mitarbeit von Helmut Hoping, hg. von Peter Hünermann (Freiburg i. Br. et al.) („Dei filius“: 3000-3045, „Pastor Aeternus“: 3050- 3075).
  5. Fessler, J. (1875): The True and False Infallibility of the Popes: A Controversial Reply to Dr. Schulte (London).
  6. Granderath SJ, Th. (1903–1906): Geschichte des Vatikanischen Konzils von seiner ersten Ankündigung bis zu seiner Vertagung. Nach den authentischen Dokumenten dargestellt, hg. K. Kirch SJ, 3 Bde. (Freiburg i. Br.).
  7. Mozley, T. (1891): Letters from Rome on the Occasion of the Ecumenical Council, 1869–1870. 2 Bde. (London).
  8. von Senestrey, I. (1977): Wie es zur Definition der päpstlichen Unfehlbarkeit kam: Tagebuch vom 1. Vatikanischen Konzil. (Frankfurt a.M.).

 

Neuere Veröffentlichungen

  1. Aubert, R. (1962): Le pontificat de Pie IX (1846–1878). (Paris).
  2. Aubert, R. et al. (1977): Concilium Vaticanum I: Concordance, Index, Listes de Fréquence, Tables Comparatives. (Louvain).
  3. Butler, C. (1930): The Vatican Council: The Story Told from Inside, in: Bishop Ullathorne’s Letters. (London).
  4. Butler, C. (1962): The Vatican Council, 1869-1870: Based on Bishop Ullathorne’s Letters. (Westminster).
  5. Cârja, I. (2013): Die Rumänische Unierte Kirche am Ersten Vatikanischen Konzil. (Frankfurt a.M.).
  6. Conzemius, V. (1971) ”Pourquoi l'autorité pontificale a-t-elle été définie précisément en 1870?”, in: Concilium 64 (1971).
  7. Cwiekowski, F. J. (1971): The English Bishops and the First Vatican Council. (Louvain).
  8. Daly, G. (1980): “Roman Fundamental Theology”, in: Transcendence and Immanence: A Study in Catholic Modernism and Integralism, 7-25. (Oxford).
  9. Dulles, Avery (2003): “Faith and Reason: From Vatican I to John Paul II”, in: David Ruel Foster & Joseph W. Koterski (Hg.) The Two Wings of Catholic Thought: Essays on “Fides et Ratio,” 193-208. (Washington).
  10. Gadille. J. (1989): “Vatican I, concile incomplet?” In: Le Deuxième concile du Vatican, Actes du colloque de l'École française de Rome. 33 – 45. (Rom).
  11. Garrigou-Lagrange, R. (1934): “What the Catholic Church Teaches About God’s Existence and His Nature, and the Knowledge Which we Can Have of Him by Means of the Natural Light of Reason”, in: God, His Existence and His Nature: A Thomistic Solution of Certain Agnostic Antinomies, 1: 3-60. (Freiburg).
  12. Guarino, T. (1995): “Vatican I and Dogmatic Apophasis: Historical and Theological Reflections”, in: Irish Theological Quarterly 61.1 (70-82).
  13. Hasler, A. B. (1977): Pius IX. (1846–1878), päpstliche Unfehlbarkeit und 1. Vatikanisches Konzil. Dogmatisierung und Durchsetzung einer Ideologie, (Päpste und Papsttum 12/1–2), 2 Bde. (Stuttgart) (= Dissertation München).
  14. Hasler, A. B. (1979): Wie der Papst unfehlbar wurde. Macht und Ohnmacht eines Dogmas. Mit einem Geleitwort von Hans Küng. (München). Englische Übersetzung: Hasler, A. B. (1981): How the Pope Became Infallible: Pius IX and the Politics of Persuasion. (New York).
  15. Hennesey, J. (1963): The First Council of the Vatican: The American Experience. (New York).
  16. Horst, U. (1979): “Kardinalerzbischof Filippo Maria Guidi OP und das I. Vatikanische Konzil”, in: Archivum Fratrum Praedicatorum 49 (429–511).
  17. Horst, U. (1982): Unfehlbarkeit und Geschichte: Studien zur Unfehlbarkeitsdiskussion von Melchior Cano bis zum I. Vatikanischen Konzil. (Mainz).
  18. Horst, U. (2018): Päpstliche Unfehlbarkeit wider konziliare Superiorität? Studien zur Geschichte eines (ekklesiologischen) Antagonismus vom 15. bis zum 19. Jahrhundert. (Konziliengeschichte. Reihe B, Untersuchungen). (Paderborn).
  19. Houtepen, A. W. J. (1973): Onfeilbaarheid en hermeneutiek. De betekenis van het infallibilitas-concept op Vaticanum I. (Brugge).
  20. Kerr, F. (2010): “Knowing God by Reason Alone: What Vatican I Never Said”, in: New Blackfriars 91.1033 (215-228).
  21. Klausnitzer, W. (1980): Päpstliche Unfehlbarkeit bei Newman und Döllinger: Ein historisch-systematischer Vergleich. (Innsbruck).
  22. Knop, J. / Seewald, M. (Hg.) (2019): Das Erste Vatikanische Konzil. Eine Zwischenbilanz 150 Jahre danach. (Darmstadt).
  23. Korten, C. (2016): “Il Trionfo? The Untold Story of Its Development and Pope Gregory XVI’s Struggle with Orthodoxy”, in: Harvard Theological Review 109 (2016) 278–301.
  24. Küng. H. (2016): Unfehlbarkeit. (Freiburg).
  25. Lang, H., Kösel, J., Puster, F. (1933): Das Vatikanische Konzil, seine Geschichte von innen geschildert in Bischof Ullathorns Briefen von Dom Cuthbert Butler. (München).
  26. Lüchinger, A. (2001): Päpstliche Unfehlbarkeit bei Henry Edward Manning und John Henry Newman. (Freiburg i. Ue.).
  27. Maccarrone, M. (1966): Il Concilio Vaticano I e il “Giornale” di Mons. Arrigoni. (Padua).
  28. Neuner, P. (2019): Der lange Schatten des I. Vatikanums. Wie das Konzil die Kirche noch heute blockiert (Freiburg).
  29. Neuner, P. (2020): “Zu einer Relecture von Primat und Unfehlbarkeit”, in: Münchener Theologische Zeitschrift 71 (2020) 1, 24–40.
  30. O’Malley, J. W. (2018): Vatican I: The Council and the Making of the Ultramontane Church (Cambridge).
  31. Pottmeyer, H. J. (1968): Der Glaube vor dem Anspruch der Wissenschaft: Die Konstitution über den katholischen Glauben “Dei Filius” des ersten Vatikanischen Konzils und die unveröffentlichten theologischen Voten der vorbereitenden Kommission. (Freiburg).
  32. Pottmeyer, H. J. (1975): Unfehlbarkeit und Souveränität: Die päpstliche Unfehlbarkeit im System der ultramontanen Ekklesiologie des 19. Jahrhunderts. (Mainz).
  33. Rondet, H. (1961): Vatican I, le concile de Pie IX. La préparation, les méthodes de travail, les schémas restés en suspens. (Paris).
  34. Ryan, A. (1943): “The Knowledge of God Attainable by Human Reason, according to the Vatican Council”, in: Franciscan Studies 3.4 (1943) 364-373.
  35. Sattler, D. (2019): „Petrusdienst oder Papstamt? Ein Beispiel für die Bedeutung und die Grenzen einer ökumenischen Schrifthermeneutik“ 85 - 103. In Marie-Theres Wacker (Hg.): Wozu ist die Bibel gut? Theologische Anstösse (Münster).
  36. Schatz, K. (1975): Kirchenbild und päpstliche Unfehlbarkeit bei den deutschsprachigen Minoritätsbischöfen auf dem 1. Vatikanum. (Roma).
  37. Schatz, K. (1994): Vaticanum I: 1869–1870. (Konziliengeschichte Reihe A. Teil 1: Vor der Eröffnung. Teil 2: Von der Eröffnung bis zur Konstitution „Dei Filius“, 1993. Teil 3: Unfehlbarkeitsdiskussion und Rezeption, 1994), 3 Bde. (Paderborn).
  38. Schmidt, B. (2019): Kleine Geschichte des Ersten Vatikanischen Konzils. (Freiburg).
  39. Scholl, N. (2018): “Die Päpstliche Unfehlbarkeit: Warum eine kritische Revision jetzt notwendig ist“, in: Stimmen der Zeit 7 (2018) 483 - 493.
  40. Schwaiger, G. (Hg.): Hundert Jahre nach dem Ersten Vatikanum. (Regensburg).
  41. Smith, G. D. (1952): “Faith and Revealed Truth”, in: George D. Smith The Teaching of the Catholic Church: A Summary of Catholic Doctrine, 1-37. (London).
  42. Theobald, C. (1996): ”La constitution dogmatique Dei Filius du concile de Vatican I.”, in: B. Sesboüé (Hg) Histoire des dogmes, Teil 4. 259-313. (Paris).
  43. Theobald, C. (1996): ”Première constitution dogmatique sur l’Église du Christ : Pastor Aeternus du concile de Vatican I.”, in: B. Sesboüé (Hg) Histoire des dogmes, Teil 4. 315 - 344. (Paris).
  44. Thils, G. (1969): L’Infaillibilité pontificale (Gembloux).
  45. Thils, G. (1972): La Primauté pontificale. La doctrine de Vatican I, les voies d'une révision. (Gembloux).
  46.  Thils, G. (1989): Primauté et infaillibilité du Pontife romain à Vatican I et autres études d'ecclésiologie. (Louvain).
  47. van der Horst, F. (1963): Das Schema über die Kirche auf dem I. Vatikanischen Konzil. (Paderborn).
  48. Weitlauff, M. (2018): Das Erste Vatikanum (1869/70) wurde ihnen zum Schicksal : der Münchner Kirchenhistoriker Ignaz von Döllinger (1799-1890) und sein englischer Schüler John Lord Acton (1834-1902) : ein Beitrag zum 150-Jahr-“Jubiläum” dieses Konzils, 2 Bde. (München).
  49. Washburn, C. D. (2016): “The First Vatican Council, Archbishop Henry Manning, and Papal Infallibility”, in: The Catholic Historical Review 102 (2016) 712–745.
  50. Wolf, H. (2020): Der Unfehlbare. Pius IX. und die Erfindung des Katholizismus im 19. Jahrhundert. (München).

2 Altkatholische Rezeption

Zeitgenössische Veröffentlichungen während und kurz nach dem Konzil

  1. (1892): Acta et Decreta Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani…..Friburgi Brisgoviae 1892 (Collectionis Lacensis VII), (1175-1179).
  2. Döllinger, I. von (1869): Der Papst und das Concil.  Eine weiter ausgeführte und mit dem Quellennachweis vers. Neubearb. der in der Augsburger Allgemeinen Zeitung erschienenen Artikel: Das Concil und die Civiltà. (Leipzig).
  3. Döllinger, I. von (1870): Römische Briefe vom Concil von Quirinus. (München).
  4. Friedrich, J. (21873): Tagebuch geführt während des vatikanischen Konzils. (Nördlingen).
  5. Friedrich, J. (1877-1883): Geschichte des Vatikanischen Konzils, 3 Bde. (Bonn).
  6. Friedrich, J. (1899-1901): Ignaz von Döllinger. Sein Leben auf Grund seines schriftlichen Nachlasses dargestellt, 3 Bde. (München).
  7. Reinkens, J. H. (1870): Papst und Papsttum nach der Zeichnung des heiligen Bernhard. (Münster).
  8. Reinkens, J. H. (1870): Über päpstliche Unfehlbarkeit: einige Reflexionen. (München).
  9. Reinkens, J. H. (1877): Über die Einheit der katholischen Kirche. (Würzburg).
  10. Reusch, Fr. H. (1874-1875/2002): Bericht über die 1874 und 1875 zu Bonn gehaltenen Unions-Conferenzen. Neudruck der Ausgabe in zwei Bänden von 1874 und 1875 mit einer Einführung von Günther Esser. (Bonn) (Alt-Katholischer Bistumsverlag).
  11. Reusch, F. H. (1883-1885/2019): Der Index der verbotenen Bücher. Ein Beitrag zur Kirchen- und Literaturgeschichte, 2 Bde. (Bonn). (= Reprografischer Nachdruck, Darmstadt 2019, mit einer Einführung von Hubert Wolf).
  12. Von Schulte, J. F. (1887): Der Altkatholizismus. Geschichte seiner Entwicklung, inneren Gestaltung und rechtlichen Stellung in Deutschland. Aus den Akten und anderen authentischen Quellen dargestellt. (Giessen) (Reprografischer Neudruck, Aalen).
  13. Von Schulte, J.F. (1871): Die Stellung der Concilien, Päpste und Bischöfe vom historischen und canonistischen Standpunkte und die päpstliche Constitution vom 18. Juli 1870. Mit den Quellenbelegen. (Prag).

 

Neuere Veröffentlichungen

  1. Internationale Bischofskonferenz (1970): „Erklärung der altkatholischen Bischöfe zum Primat der Kirche“, in: Internationale Kirchliche Zeitschrift 60 (1970) 57-59.
  2. Berlis, A. (1998): Frauen im Prozess der Kirchwerdung. Eine historisch-theologische Studie zur Anfangsphase des deutschen Altkatholizismus (1850-1890) (Frankfurt a.M.) besonders 86-23
  3. Esser, G. (2016): Die Alt-Katholischen Kirchen. (Göttingen).
  4. Howard, T. A. (2017): The Pope and the Professor: Pius IX, Ignaz von Döllinger, and the Quandary of the Modern Age. (New York: Oxford University Press).
  5. Karthashyan, M. (2020) Zwischen kirchlicher Reform und Kulturimperialismus Die Bulle Reversurus (1867) und das armenisch-katholische Schisma in seinen transnationalen Auswirkungen, Studies in the History of Christianity in the Non-Western World 35 (Wiesbaden).
  6. Krebs, A. (2020): „‘Wir halten fest an der alten Verfassung der Kirche‘. Ein Blick auf das Erste Vatikanische Konzil und seine Folgen aus alt-katholischer Sicht“, in: Ökumenische Rundschau 69 (2020) H.2, 196-206.
  7. Küry, U. (21978 = 31982): Die altkatholische Kirche. Ihre Geschichte, ihre Lehre, ihr Anliegen. (Leipzig, EVA) Besonders: „Das Vatikanische Konzil“: 49-57; „Der Ausgangspunkt des altkatholischen Widerstandes“: 57-65; „Die grundlegenden Entscheidungen“: 65-71.

3 Anglikanische Rezeption

 

Zeitgenössische Veröffentlichungen während und kurz nach dem Konzil

  1. Anglo-Continental Society (ed.) (1878):  What is the Anglo-Continental society? (London).
  2. Browne, E. H. (1874): The Old Catholic Movement on the Continent of Europe. A Paper Read at the Church Congress. (Brighton). (London 1875).
  3. Davidson, R. (1889): The Lambeth Conferences 1867, 1878, and 1888, with the official Reports. (London), besonders 61-76. 
  4. Gladstone, W. E. (1874): The Vatican Decrees in Their Bearing on Civil Allegiance. A Political Expostulation. (London).
  5. Gurney, A. (1865): Visible Unity. The Price to be paid for It. A letter to the Ven. Christopher Wordsworth, D.D., Archdeacon of Westminster, from Senex, On Reading Dr. Pusey’s Eirenikon (London).
  6. Kitchin, G. W. (1896): Edward Harold Browne, Lord Bishop of Winchester. A Memoir. (London).
  7. Liddon, H. P. (21897): Life of Edward Bouverie Pusey. 4 Bde. (London).
  8. Meyrick, F. (1905): Memories of Live at Oxford, and Experiences in Italy, Greece, Turkey, Germany, Spain and Elsewhere (London).
  9. Overton, J. H. / Wordsworth, E. (1888): Christopher Wordsworth, Bishop of Lincoln, 1807-1885. (London).
  10. Pusey, E. B. (1876): Is Healthful Reunion impossible? The Second Letter to the very Rev. J.H. Newman D.D. (Oxford, London).
  11. Wordsworth, C. (1850): Union with Rome. Is not the Church of Rome the Babylon of the Book of Revelation? (London).
  12. Wordsworth, C. (1897): Miscellanies Literary and Religious. 3 Bde. (London), besonders: Bd. I, 312-321.
  13. Wordsworth, C. (1868), Responsio Anglicana Litteris Apostolicis Pii Papae IX. Ad omnes Protestantes atque aliosque acatholicos (London), in: Miscellanies Literary and Religious. Bd. I. 330-344. (London 1897).

 

Neuere Veröffentlichungen

  1. Bebbington, David (2004): The Mind of Gladstone, Religion, Homer and Politics. (Oxford), besonders 224-229.
  2. Chapman, M. D. (2014): The Fantasy of Reunion. Anglicans, Catholics and Ecumenism, 1833-1882.  (Oxford).
  3. Chapman, M. D. (2020): „Das Erste Vatikanische Konzil und der Anglikanismus“, in: Ökumenische Rundschau 69.2 (183-195).
  4. Fitzsimons, R. (2003): „The Church of England and the First Vatican Council“, in: Journal of Religious History 27.1 (29-46).
  5. Norman, E. (1968): Anti-Catholicism in Victorian England. (London).
  6. Paz, D.G. (1992): Popular Anti-Catholicism in mid-Victorian England. (Stanford).

4 Orthodoxe Rezeption

Zeitgenössische Veröffentlichungen während und kurz nach dem Konzil

  1. De Wyels, F. (1929): ”Le Concile du Vatican et l’Union.” In Irénikon 6 (226-396, 488-516, 655-665).
  2. Diomidis-Kyriakos, A. (1893): ντιπαπικά (Athen).
  3. Kommuniqué des Ökumenischen Patriarchen Gregoris VI. über den Besuch der päpstlichen Delegation am 5. Oktober 1868. In Karmiris, I. (1968): Dogmatica et symbolica. Monumenta Orthodoxae Catholicae Ecclesiae, Bd. II. (Graz) 927-930.
  4. Konstantinopler Patriarchal und Synodalenenzyklika von 1895. In Karmiris, I. (1968): Dogmatica et symbolica. Monumenta Orthodoxae Catholicae Ecclesiae, Bd. II (Graz) 932-946.
  5. Mesoloras, I. (1904): Συμβολικὴ τῆς Ὀρθοδόξου Ἀνατολικῆς Ἐκκλεσίας (Athen.)
  6. Papageorgiou, S. (1895): Περὶ τῆς ἑνοτητος τῆς Ἐκκλεσίας (Konstantinopel.)
  7. Zigavinos, G. (1894): Ἀπάντησις εἰς τὴν ἐγκύκλιον Ἐπιστολὴν Λέοντος ΙΓ’ Πάρα Ρώμης περὶ ἑνώσεως τῆσ Ἀνατολικῆς Ἐκκλησίας μετὰ τῆς Δυτικῆς (Marseille)

 

Neuere Veröffentlichungen

  1.  (2013): Die  Position  des  Moskauer  Patriarchats  zur  Frage  der  Primats  in  der  Universalen  Kirche, zugänglich in russischem Originaltext und englischer Übersetzung auf der Webseite des Moskauer Patriarchats unter: https://mospat.ru/ru/2013/12/26/news96344/ und https://mospat.ru/en/2013/12/26/news96344/
  2. Afanassieff, N. u.a. (1961): Der Primat des Petrus in der orthodoxen Kirche (Zürich).
  3. Arseniev, Nikolai Sergeevich (1930): Orthodoxie, Katholizismus und Protestantismus (in Russisch: Pravoslavie, Katolichestvo, Protestantizm) (Paris).
  4. Bulgakov, Sergei (1929): „Skizzen einer Lehre über die Kirche. IV. Über das Vatikanische Dogma“ (in Russisch: „Ocherki ucheniya o tserkvi. IV. O vatikanskom dogmate“), in: Put‘ 15 (39-80); 16 (19-48).

Die ganze Reihe dieser Aufsätze in englischer Übersetzung: The Vatican Dogma (South Canaan, PA. 1959), zugänglich online: http://www.orthodoxchristianity.net/articles/39-the-vatican-dogma

  1. Getcha, J. (2009): ”La lettre encyclique patriarcale et synodale su Siège du Constantinople de 1895 en Réponse au Concile Vatican I et au Pape Léon XIII”, in: Istina 54 (2009) 361-386.
  2. Karmiris, I. (1968): Dogmatica et symbolica. Monumenta Orthodoxae Catholicae Ecclesiae. Bd. II (Graz).
  3. Meyendorff, J. (1992): The Primacy of Peter. (Crestwood, NY).
  4. Sergius, Patriarch von Moskau und ganz Russland (1944) „Hat Christus einen Vizekönig in der Kirche?“ In: Zhurnal Moskovskoy Patriarkhii [= Zeitschrift des Moskauer Patriarchats] 2 (1944) 13-18.
  5. Yablunovsky, S. (2016), „Das Dogma des päpstlichen Primats bei der Beurteilung orthodoxer Theologen der zweiten Hälfte des 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.“ (in Russisch, 20. Dezember 2016), https://bogoslov.ru/article/5164861#_ftn43
  6. Vgenopoulos, M. (2013): Primacy in the Church from Vatican I to Vatican II. An Orthodox Perspective. (DeKalb, IL).
  7. Vlantis, G. (2020): „Der Eine und die Vielen. Das Erste Vatikanische Konzil und die Orthodoxie“, in: Ökumenische Rundschau 69 (2020) H.2, 218-232.
  8. Zizioulas, J. (2001): Eucharist, Bishop, Church: The Unity of the Church in the Divine Eucharist and the Bishop During the First Three Centuries (Brookline, MA).

5 Texte aus ökumenischen Dialogen zur Thematik und Erläuterungen

 

  1.  (2004): "Das gemeinsame Erbe freudig miteinander teilen" - Empfehlungen an den Vorstand der "Katholischen Vereinigung für Ökumene" zum Verhältnis der Altkatholischen und der Römisch-katholischen Kirche in den Niederlanden, in IKZ (2004) 94 (249-276). Urspr. Niederländisch: Het gezamenlijk erfgoed in vreugde delen, im Internet unter:  https://www.oecumene.nl/documentatie/documenten
  2. Von Arx, U. (Hg.) (1989): Koinonia auf altkirchlicher Basis. Deutsche Gesamtausgabe der gemeinsamen Texte des orthodox-altkatholischen Dialogs 1975-1987 mit französischer und englischer Übersetzung, in: Beiheft zu IKZ 79 (1989). https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=ikz-002%3A1989%3A79%3A%3A283#283
  3. (22010): Kirche und Kirchengemeinschaft. Bericht der Internationalen Römisch-Katholisch - Altkatholischen Dialogkommission, Paderborn 2009. (Auch in: Dokumente wachsender Übereinstimmung, Bd. 4, 19-52), In englischer Sprache erschienen:
    http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/chrstuni/vetero-cattolici/rc_pc_chrstuni_doc_20090512_report-church-ecclesial-communion_en.html
  4. (2017): Kirche und Kirchengemeinschaft. Erster und Zweiter Bericht der Internationalen Römisch-Katholisch–Altkatholischen Dialogkommission 2009 und 2016. (Paderborn)
  5. Von Arx, U. (Hg.) (2010): „Papstamt und römisch-katholisch – altkatholischer Dialog.“ In Internationale Kirchliche Zeitschrift 100, Issue 1-2. (Bern).
  6. Müller, W. W. (Hg.) (2013): Kirche und Kirchengemeinschaft. Die Katholizität der Altkatholiken (Christkatholiken). (Zürich).
  7. Anglican–Roman Catholic Joint Preparatory Commission (1976): Authority in the Church I  (Venice).https://www.anglicancommunion.org/media/105230/ARCIC_I_The_Authority_of_the_Church_I.pdf
    Auch in ARCIC I Final Report:https://www.anglicancommunion.org/media/105260/final_report_arcic_1.pdf
  8. Anglican–Roman Catholic Joint Preparatory Commission (1981): Authority in the Church II (Windsor).https://www.anglicancommunion.org/media/105218/ARCIC_I_Authority_in_the_Church_II.pdf
    Auch in ARCIC I Final Report: https://www.anglicancommunion.org/media/105260/final_report_arcic_1.pdf
  9. Debaux, A; Sagovski, N.; Scherlock, C. (Hg.) (2016): Looking towards a Church fully reconciled. The  Final  Report  of  the  Anglican–Roman  Catholic International  Commission  1983–2005  (ARCIC  II) (London).
    https://www.anglicancommunion.org/media/316089/looking-towards-a-church-fully-reconciled-arcic-ii.pdf
  10. (2018): Together on the Way: Learning to Be the Church – Local, Regional, Universal. An Agreed Statement of the Third Anglican–Roman Catholic International Commission (ARCIC III). Erfurt 2017. (London.)
    https://www.anglicancommunion.org/media/344839/walking-together-on-the-way-spck-2018.pdf
  11. Stiftung Pro Oriente et al (Hg.) (2010): Dokumente des offiziellen orthodox-katholischen Dialogs (1980-2010) (Wien).
  12. Gemeinsame Internationale Kommission für den theologischen Dialog zwischen der Römisch-katholischen Kirche und der Orthodoxen Kirche (2007): „Ekklesiologische und kanonische Konsequenzen der sakramentalen Natur der Kirche. Kirchliche Communio, Konziliarität und Autorität“ (Ravenna), in deutscher Übersetzung von Prof. Dr. Theresia Hainthaler: http://www.christianunity.va/content/unitacristiani/it/dialoghi/sezione-orientale/chiese-ortodosse-di-tradizione-bizantina/commissione-mista-internazionale-per-il-dialogo-teologico-tra-la/documenti-di-dialogo/2007-documento-di-ravenna/testo-in-tedesco.pdf; oder in: Dokumente des offiziellen orthodox-katholischen Dialogs (1980-2010) (Wien)
  13. Gemeinsame Internationale Kommission für den theologischen Dialog zwischen der Römisch-katholischen Kirche und der Orthodoxen Kirche (2016): „Synodalität und Primat im ersten Jahrtausend. Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis im Dienst der Einheit der Kirche“ (Chieti), in deutscher Übersetzung von Prof. Dr. Barbara Hallensleben:  https://www3.unifr.ch/iso/de/assets/public/files/Dokumentation/Memoria/Memoria%202016/Ereignisse/Chieti_Dokument_D_final.pdf .
  14. Ökumenische Rundschau 69 (2020) Nr. 2: Themenheft «Erstes Vatikanisches Konzil».

 

 

NB: Ökumenische Dialogtexte werden laufend veröffentlicht in:

  1. Meyer, H. et al. (Hg.) (1983ff.): Dokumente wachsender Übereinstimmung. Sämtliche Berichte und Konsenstexte interkonfessioneller Gespräche auf Weltebene. 4 Bde. (Paderborn)
  2. In englische Sprache: Meyer, H. et al. (eds) (1984ff.): Growth in Agreement. Reports and agreed statements of ecumenical conversations on a world level, 3 vols. (Geneva).

 

 

WEITERE LITERATUR

  1. Beiser, J. R. (1941): The Vatican Council and the American Secular Newspapers, 1869– 1870. (Washington).